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Die Eltern werden an dieser Stelle ausdrücklich gebeten, im Interesse ihrer Kinder Hinweis auf Kenntnis zu nehmen von den oben unter II(Seite 16— 20) abgedruckten Verfügungen der Verfügungen, staatlichen und städtischen Behörden.
Den Zuschriften der Behörden entsprechend nimmt die Schule bedacht, die ihr Bekämpfung übergebene Jugend schon frühzeitig bei den sich ergebenden Anlässen im Unterricht auf- des Alkohol- zuklären über die unheilvollen Folgen unangebrachten Alkoholgenusses. kennsgas Das Elternhaus, das sie in der ihm geeignet erscheinenden und bei ihm liegenden Weise darin unterstützt, erweist seinen Kindern, sich selbst und dem Gemeinwohl den größten Dienst.— Wir wollen nicht unterlassen, auf die diesbezüglichen Abschnitte des in einer und Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 19. Oktober 1904 warm emp- fohlenen„Gesundheitsbüchlein“, das bei Springer in Berlin erschienen ist, auch in diesem Jahre wieder ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Die geehrten Eltern unserer Schüler bitten wir, uns auch im Kampfe gegen die der Sehnnd- für das geistige und leibliche Wohl der Jugend so gefährliche Schundliteratur lÜiteratur. nachdrücklich unterstützen zu wollen. Zur Beschaffung guten Lesestoffes wird erneut auf die Veranstaltungen des Frankfurter Lehrervereins empfehlend hingewiesen. Man lese auch Seite 18!
Bezüglich des Turnunterrichtes ist die Vorschrift in Erinnerung zu bringen, daß Betfreiung eine Befreiung von diesem Unterricht auf Grund eines ärztlichen Gutachtens nur dann Lou Turhe auszusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Rachenkatarrh
und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.
Um das Verhältnis der Realschule als höherer Lehranstalt mit sechsjährigem Lehr- Die Real- gang zu den höheren Lehranstalten mit neunjährigem Lehrgang für das Elternhaus ver- Nn als anc ständlicher zu machen und äußerlich zu kennzeichnen, haben wir für unsere Klassen die- gungen. selben Benennungen eingeführt, die an den neunklassigen Schulen für die entsprechenden Jahrgänge gebräuchlich sind. Ich bringe dies hier von neuem zur Sprache, um die falschen Anschauungen über unsere Klassenbezeichnungen zu beseitigen, die wiederholt mir ent- weder selbst begegnet oder doch zu meiner Kenntnis gekommen sind, ferner aber auch um über die Eigenart der sechsstufigen Realschule mehr Klarheit zu schaffen, als bisher vielfach sich gezeigt hat. Wir haben also keine Klasse eingebüßt, wenn wir heute die früher sogenannte Prima nicht mehr haben, sondern eben nur den hochklingenden Namen einer Prima durch den bescheideneren der Untersekunda ersetzt und, was uns nicht un- wichtig dabei erschien, durch diesen Namenswandel den Schülern dieser Klasse, unseren mitunter auch schon recht hochfahrenden„Primanern“ klargelegt, was sie in Wirklichkeit sind: Schüler, die sich durch ihre Versetzung nach Obersekunda am Ende des Jahres allerdings vor allem die Anwartschaft auf den Berechtigungsschein zum Einjährig-Frei- willigen Militärdienst erwerben können und außerdem eine Anzahl anderer nicht unbe- deutender Berechtigungen, unter denen ich als wichtigste an die Spitze stelle die be- dingungslose Berechtigung zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule, deren weiterer erfolgreicher Besuch nach drei Jahren die Zulassung zu jeglichem Universitäts- studium, außer dem der Theologie, und zur technischen Hochschule jeder Art gewährleistet


