3.
Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unterrichtsvierteljahrs erfolgen. Doch ſoll für die Abmeldung zu Weihnachten und Oſtern die Friſt nicht vor dem 2. Januar und 1. April ablaufen.
4.
Die Ferienordnung für das Schuljahr 1909/10 iſt auf Seite 22 dieſes Jahresberichtes zum Abdruck gebracht.
5.
Die Schüler werden alljährlich vor dem Spielen mit Schußwaffen und ſonſtigem Schießzeug, ſowie vor unvorſichtiger oder mutwilliger Annäherung an Automobilfahrzeuge, die in der Fahrt begriffen ſind,(Vgl. auch S. 22 dieſes Jahresberichtes) nachdrücklichſt gewarnt. Die Eltern werden dringend gebeten, die Schule hierbei zu unterſtützen.
6.
Auf den Konfirmandenunterricht kann nur bei dem Stundenplan der Unter⸗ und Obertertia Rückſicht genommen werden. Es empfiehlt ſich daher, die Konfirmation in eine Zeit zu verlegen, wo der Schüler eine dieſer beiden Klaſſen beſucht.
7.
Durch Miniſterialerlaß vom 6. März d. J. iſt das Schulgeld vom 1. April d. J. ab feſtgeſetzt: a) für die Klaſſen Sexta bis Unterſekunda auf 130 M., b) für die Klaſſen Oberſekunda bis Prima auf 150 M.
8.
Die Aufnahmeprüfung findet für Sexta Freitag, den 2. April, nachmittags ½ 3 Uhr, ſtatt; für die anderen Klaſſen dagegen Montag, den 19. April, vormittags von 8 Uhr ab.
9.
Die Aufnahme in die Serxta geſchieht vorſchriftsmäßig in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Als elementare Vorkenntniſſe müſſen dabei nachgewieſen werden: 1. Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift. 2. Leſerliche und reinliche Handſchrift. 3. Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler nachzuſchreiben. 4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 5. Bekanntſchaft mit den wichtigſten Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments.


