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VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.
1. Schulordnung. jeder Schüler erhält ein Exemplar der„Schulordnung“, deren genaue Beachtung die Bedingung darstellt, unter der Schüler von der Schule aufgenommen werden. Im besonderen wird auf die Verpflichtung einer frühzeitigen, persönlichen oder schriftlichen Ab- meldung des Schülers im Falle seines Abganges hingewiesen, deren Nichterfüllung die Zahlung des Schulgelds für das folgende Vierteljahr zur Folge hat und die rechtzeitige Ausstellung eines Abgangszeugnisses hindert.
2. Schulgeld. Das Schulgeld beträgt 130 M. im Jahre für die unteren und mittleren Klassen, 150 M. für die oberen. Das Eintrittsgeld beträgt 0 M. Die Erhebungstermine werden den Schülern mitgeteilt und sind pünktlich einzuhalten. Die Zahlungen können auch durch Oberweisung auf das Konto der Kgl. Realgymnasialkasse bei der Reichsbank in Wiesbaden und bei dem Post- scheckamt in Frankfurt(Kontonummer 7321) oder durch Zahlkarten erfolgen. Im letzteren Fall sind 10 Pf. Gebühren hinzuzufügen. Die Zahlkarten werden von dem Kassenführer ausgegeben.
Schulgeldermäßigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftig- keit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erl v. 30. 11. 19000— bewilligt werden; für Schüler der Unterklassen findet in der Regel keine Schulgeldermäßigung statt. Alle Gesuche müssen vor Beginn des neuen Schul jahres eingereicht werden.
3. Zeugnisse werden dreimal im Jahre und zwar im Herbst, zu Weihnachten und zu Ostern ausgestellt. Es ist zu empfehlen, diesen Zeugnissen aufmerksame Beachtun g zu schenken, da andere schriftliche Benachrichtigungen nur in besonderen Fällen an das Elternhaus gesandt werden. Um so mehr ist aber zu empfehlen, daß sich die Eltern in persönliche Verbindung mit den Lehrern setzen, um rechtzeitig über die Leistungen ihrer Söhne unterrichtet zu werden. Die Sprechstunden der Lehrer sind im Flausflur angeschlagen und den Schülern mitgeteilt, außer- dem werden auf vorherige Anfrage die Lehrer auch zu anderen Zeiten zu sprechen sein. Solche Anfrage empfiehlt sich überhaupt, damit sich der Klassenlehrer vorher bei den anderen Lehrern der Klasse über den Stand des Schüͤlers unterrichten kann. Bei der Wichtigkeit eines Zusammenwrkens von Schule und Plaus wird gebeten, von persönlichen Besprechungen im Laufe des Schuljahres recht häufig Gebrauch zu machen, andrerseits aber Anfragen über den Stand der Schüler nicht bis gegen Ende des Schuljahres hinauszuschieben, weil dann naturgemäß davon ein Nutzen nicht mehr erwartet werden kann.
4. Schulzucht. Hier wird auf die Verfügung vom 7. 2. 1013(siehe II.) hingewiesen.
Bei der Größe der Stadt ist die Schule nicht immer imstande, ihre Erziehungspflicht auch auf das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule zu erstrecken. Im eigensten Interesse ihrer Söhne können wir daher die Eltern nicht dringend genug bitten, dem Verhalten der Schüler die ernsteste Fürsorge zu widmen, insbesondere aber das Ausgehen am Abend, es sei denn zu einem guten Vortrag oder einer wertvollen Aufführung, zu verbieten. Für die Anfertigung der laus- arbeiten ist daher im Winter die Zeit von 5 Uhr an zu empfehlen, während im Sommer eine früh- zeitige Erledigung zweckmäßig ist.


