41 Schule unterworfen. Die Wahl ihrer hiesigen Wohnung bedarf der vorher einzuholenden Ge- nehmigung des Direktors.
Das Schulgeld beträgt 120 Mk. jährlich und ist vierteljährlich im voraus zu bezahlen. Das Schulgeld des ganzen folgenden Unterrichtsvierteljahres muss für jeden Schüler entrichtet werden, der nicht vorher bei dem Direktor durch den Vater(Vormund) persönlich oder schrift- lich abgemeldet wird.
Der Unterricht im Turnen und Singen ist für alle Schüler verbindlich.
Die Angehörigen der Schüler, besonders der Knaben im Alter von 9—- 14 Jahren, bitte ich darauf zu halten, dass nur solche Bücher und Gegenstände in die Klasse mitgenommen wer- den, welche für den betreffenden Tag gebraucht werden. Abgesehen von anderen Unzuträglich- keiten wird auf diese Weise am besten einer Ueberlastung begegnet, welche, wie das unzweck- mässige Tragen der Schulmappen am Arme, der Gesundheit schaden kann. Das Gewicht der ge- füllten Mappen sollte nicht mehr als 5 bis 6 ¾ Pfund betragen, die Belastung des Schülers in keinem Falle 1 seines Körpergewichts übersteigen.
Der im vorigen Schuljahr in den Klassen UIII und OlIII eingefügte besondere Unterricht im Englischen statt des Griechischen wird im nächsten Schuljahre auf die Klasse UII ausgedehnt. Die Schule will mit dieser Einrichtung der Jugend neben humanistischem Unterricht die Gelegen- heit zu einer mehr modernen Ausbildung bieten. Ich ersuche diejenigen Eltern, welche ihre Söhne an dem Ersatzunterricht für das Griechische teilnehmen lassen wollen, mir dies frühzeitig anzuzeigen.
Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.
Wetzlar, den 26. März 1900. 3 Der Königliche Gymnasialdirektor
prof. Dr. F. Fehrs.


