— 2—
trotz aller aufgewandten Sorgfalt nicht jede der zahlreichen Notizen der Wirklichkeit entsprechen; standen doch die Quellen selbst, sogar die amtlichen Programme, in einzelnen Fällen im Wider- spruch miteinander.
Daher spreche ich mit den Worten meines verewigten Kollegen Dr. Gross, der im Jahre 1861 eine ähnliche Arbeit für das Kasseler Gymnasium unternahm, die Bitte aus,„dass man bei Ent- deckung eines Irrtums es nicht unterlassen möge, mir darüber eine Mitteilung zugehen zu lassen, damit ich wenigstens in den Stand gesetzt werde, das Grund-Exemplar, welches der Gymnasial- Bibliothek einverleibt werden soll, der vollständigen Richtigkeit möglichst nahe zu bringen. Auch inbetreff der mitunter durchaus unbestimmten oder gänzlich fehlenden Angaben wäre mir eine zuverlässige Nachricht sehr erwünscht.“
Abkürzungen: Pr.= Praktikant oder Probekandidat. O. L.= Oberlehrer. B. L.= beauftragter Lehrer. Prof.= Professor. H. L.= Hülfslehrer. G.= Gymnasium. G. L.= Gymnasiallehrer. Diss.= Inaugural-Dissertation.
Zum Verständnis der Rangverhältnisse muss daran erinnert werden, dass sich die Benen- nungen in kurhessischem und die in preussischem Sinne nicht decken. Unter der vorigen Regierung stand der B. L. ungefähr dem jetzigen H. L. gleich, der H. L. war definitiv angestellt, und der G. L., auch ordentlicher Hauptlehrer genannt, hatte die höchste Rangstufe erreicht. Oberlehrer und Professoren kannte man nicht. Nur die Lehrer, welche im Jahre 1835 vom Lyceum an das reor- ganisierte Gymnasium übergingen, behielten den früher geführten Titel„Professor“ bei.
Prof. Dr. Koerber.
Direktoren: l. Bach Nikolaus, ernannt 17. Aug. 1835, eingeführt 13. Nov., † 17. Jan. 1841. Nr. 15.
2. Dronke Ernst Friedrich Johann, ernannt 24. Juni 1841, eingeführt 21. Sept., † 10. Dez. 1849. Nr. 31..
3. Schwartz Karl, ernannt 5. Jan. 1850, eingeführt 22. Jan., ausgeschieden 1. April 1858. Nr. 23.
4. Wesener Eduard, ernannt 9. Febr. 1859, eingetreten zu Ostern, ausgeschieden 30. Sept. 1863, † 9. Nov. 1873. Nr. 58.
5. Goebel Eduard, ernannt 26. Febr. 1863, verpflichtet 7. April. Nr. 65.


