Aufsatz 
Festrede am Gedächtnistag des Todes Schillers
Entstehung
Einzelbild herunterladen

34 VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

a. Stiftungen, und zwar:

1. Die von dem Hochseligen Fürsten Karl Anton von Hohenzollern Königliche Hoheit im Jahre 1868 begründetePrinz Wilhelm Stiftung für brave und bedürftige Schüler des hiesigen Gymnasiums aus den Hohenzollernschen Landen; unter gleich wür- digen Bewerbern haben jedesmal die Schüler der höheren Klasse den Vorzug vor denen der niederen. Der Stiftungsfonds wurde durch letztwillige Bestimmung des Hochseligen Fürsten vom Jahre 1872(bezw. 1879) um 4000 Mark vermehrt, so dass jetzt jährlich ungefähr 280 Mark zur Verteilung kommen können.

2. DieSales Sonntagsche Stiftung zu 25 Mark.

3. die aus derArmenseelenpfründe zu Trochtelfingen fliessenden Stipendien im Betrage von 382 Mark, welche in drei bis fünf Portionen vergeben werden.

Bei Bewerbungen um die Sales Sonntagsche Stiftung haben Verwandte des Stifters den Vorzug, auch wenn sie nicht dem hiesigen Gymnasium angehören. Um die aus der Armenseelenpfründe zu Trochtelfingen fliessenden Stipendien können sich von den Schülern des Gymnasiums nur solche bewerben, welche beabsichtigen, sich dem Studium der Theologie zuzuwenden; dieselben müssen aus dem ehemaligen Fürstentum Sigmaringen stammen, doch haben diejenigen, welche den ehemaligen Amtern Trochtelfingen und Jungnau angehören, den Vorzug..

b. Unterstützungen. An Freistellen wurden zehn Prozent der Gesamt⸗-Soll- einnahme des Schulgeldes vergeben.

VII. MHitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Der Schluss des Schuljahres ist am Mittwoch, den 9. August 1905.

Das neue Schuljahr wird am Donnerstag, den 14. September 1905, vormittags 7 ½ Uhr mit einem feierlichen Gottesdienste in der Gymnasialkirche eröffnet. Der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Die Aufnahmeprüfungen finden am Mittwoch, den 13. September, morgens 9 Uhr statt.

Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete am Dienstag, den 12. September, vormittags auf seinem Amtszimmer entgegen. Die Anmeldung kann auch vorher schriftlich erfolgen. Dabei ist vorzulegen:

1) der Geburtschein, 2) ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, 3) eine Bescheinigung über erfolgte Impfung oder bei zurückgelegtem 12. Lebensjahre über Wiederimpfung. Die Aufnahme in die Sexta geschieht vorschriftsmässig nicht vor dem vollendeten 9. Lebensjahre. Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich: Ge- läufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; einige Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstösse gegen die Rechtschreibung in leserlicher Handschrift nachzu- schreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; Bekannt- schaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testamentes.

Hinsichtlich der Wahl und jedes späteren Wechsels der Wohnung bei auswärtigen Schülern ist die Genehmigung des Direktors erforderlich. In Wirtshäusern dürfen Schüler nicht untergebracht werden.

Sigmaringen im August 1905.

Dr. Schunck,

Gymnasialdirektor.