Aufsatz 
Die wichtigsten Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und höheren Bürgerschulen nebst Bericht über die Veränderungen in der Organisation der Selektenschule
Entstehung
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Unterrichtsplan der Selektenſchule von ſtern 1869 an.

1. Neligion.

A. Vorſchule. 2. Klaſſe.(Siebte Klaſſe.) 3 Stunden wöchentlich. Einübung der pflichtſchuldigen Gebete. Memorieren und Erklärung der erſten 50 Fragen des kleinen Katechismus. 1. Klaſſe.(Sechſte Klaſſe.) 2 Stunden wöchentlich. Der ganze kleine Katechismus, mit Ausnahme des Abſchnittes über das heil. Bußſakrament, wird erklärt und memoriert; die ganzeKurze bibliſche Geſchichte von Schuſter wird erläutert und nacherzählt.

B. Höhere Bürgerſchule.

Sexta. 3 Stunden vöchentlich. Ausführlicher Unterricht über das heil. Bußſakrament; aus dem großen Katechismus die Lehre von den Quellen der Offenbarung und das erſte Hauptſtück: Vom Glauben. Bibliſche Geſchichte: Ausführliche Geſchichte der Thatſachen des alten Bundes, nach Schuſter.

Quinta. 2 Stunden wöchentlich. Katechismus, zweites Hauptſtück: Die Lehre von den Ge⸗ boten. Bibliſche Geſchichte: Geographie von Paläſtina nach Schulte; Wiederholung der Geſchichte des alten Bundes; das Thatſächliche aus dem neuen Teſtamente.

Quarta. 2 Stunden wöchentlich. Katechismus: Lehre von den Sakramenten, ausführliche Erklärung des heil. Altarsſakramentes in Rückſicht auf die erſte heil. Kommunion der etwaigen Neukommunikanten. Bibliſche Geſchichte: Beleuchtung der gangbarſten Einwürfe; Erklärung und Memorieren des Lehrtheils der heil. Schrift, resp. der Sprüche und be⸗ ſonders der Weiſſagungen im alten, der Parabeln und Reden Jeſu im neuen Teſtamente.

Tertia und Sekunda. 2 resp. 3 Stunden wöchentlich(2 kombiniert, 1 Stunde für II. be⸗ ſonders). Rationelle Begründung der beſonders angegriffenen Offenbarungswahrheiten; Kirchengeſchichte unter Zugrundlegung der Geſchichte der chriſtlichen Kirche von Siemers.