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für manchen weniger gut begabten Schüler ein privater Unterricht in gewissem Umfange von grossem Nutzen sein kann, aber immerhin müssen die Fälle, in denen ein solcher erteilt wird, die Ausnahme bilden, und vor allem sollte die Beaufsichtigung der häuslichen Arbeiten der Kinder nur im Hause geschehen und sich nur auf die gewissenhafte Art der Anfertigung derselben erstrecken. Die Schule muss soviel leisten und leistet soviel, dass die Befestigung des Erlernten seitens der Schüler im allgemeinen auch ohne besondere Hilfe geschehen kann, es nimmt aber dem Lehrer jede Kontrolle seiner eigenen Thätigkeit und seiner eigenen Leistungen, wenn neben dem Schulunterricht bei einem grossen Teil seiner Klasse noch eine private Unterweisung einhergeht. Und wenn Erziehung zu selbständiger geistiger Thätigkeit eine nicht zu unterschätzende Bestimmung der häuslichen Aufgaben ist, so bedarf es kaum der Erwähnung, dass die Erreichung solchen Zweckes durch ungeeignete Hilfe gänzlich unmöglich gemacht werden muss..
Wir richten daher die dringende Bitte an die Eltern unserer Schüler, nicht zu schnell bereit zu sein, dem Wunsche ihrer Kinder nach Privatunterricht oder Khnlichem stattzugeben, ebensowenig, wenn sie nicht gute Leistungen bei ihren Kindern vorfinden, aus eigener Initiative zu solchen Mitteln zu greifen, sondern sich in jedem Falle erst mit dem Ordinarius der Klasse und mit dem Direktor in Verbindung zu setzen und deren Rat
einzuholen.
Schlussfeier: Mittwoch, den 26. März 1902, nachmittags 3 Uhr. Deklamatlonen, Gesang, Schlussrede, Entlassung der abgehenden Schüler und Schülerinnen. Zu dieser Schlussfeier werden die Städtischen Behörden, der Vorstand, Ausschuss und Schulrat der Synagogengemeinde ISraelitische Religionsgesellschaft, die Eltern der Schüler und Schülerinnen, sowie alle Freunde der Schule ergebenst eingeladen.
Das neue Schuljahr beginnt: Mittwoch den 2. April.
An diesem Tage haben sich die der Schule bereits angehörenden und die für die unterste Klasse angemeldeten Schüler und Schülerinnen in ihren Klassenzimmern zur Em- pfangnahme der Stundenpläne vormittags 8 Uhr einzufinden.
Die Prüfung der für eine höhere als die unterste Klasse angemeldeten, neu ein- tretenden Schüler und Schülerinnen findet an demselben Tage vormittags 8 Uhr statt.
Der Unterricht beginnt Donnerstag den 3. April vormittags 7 Uhr, für die drei untersten Knaben- und Mädchenklassen um 8 Uhr.
Die Sommerferien fangen Sonntag den 6. Juli an und dauern bis Montag den
4. August einschliesslich.
Der Direktor: Dr. G. Lange.


