H. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zum Eintritt in das Neue Gymnasium werden Samstag, den 31. März d. J. vormittags von 9 Uhr an, im Direktorzimmer entgegengenommen.
Die aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsschein, in dem nach Fer- ordnungf des Grossherzoglichen Ministeriums der Rufname unterstrichen sein muss, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 2. April, statt, der Unterricht beginnt Diens- tag, den 3. April, vormittags 8 Uhr.
Ausuärtige Schüler bedürten zur Wahl der Hohnung der Genehmigung des Diretors.
An die Eltern unserer Schüler richten wir die ergebenste Bitte, uns in dem Bestreben, die Ziele der Schule ohne Überlastung der Schüler au er- reichen, durch vertrauensvolle Mitteilung über etwa beobachtete Dnæuträglich- Keiĩten unterstützen zu wollen, wwie wir duch gederzeit mit Fergnügen bereit sind, andere die Schule und die Schüler berührende Fragen auf Wunsch mit den Eltern zu erörtern..
Grossherzogliche Direktion des Neuen Gymnasiums.
Nodnagel.


