16
24. Schlußrede des Directors. Offentliche Belobung der Schüler, welche ſich im abgelaufenen Schuljahr durch gutes Betragen, beharrlichen Fleiß und tüchtige Leiſtungen hervorgethan haben, und Entlaſſung der Abiturienten.
25. Geſang: Im Wald und auf der Heide, Volksweiſe.
nnn—
IlI. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr beliebe man Montag den 13. April, vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Locale der Realſchule zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.
In Beziehung auf das Lebensalter, ſowie auf die Vorkenntniſſe der in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufzunehmenden Schüler verweiſen wir auf die hierauf bezüglichen Beſtimmungen des Normallehrplans für die Großherzoglich heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung.
Montag, den 13. April, vormittags 10 ½ Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres.
Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben bis zum 30. September das 7. Lebensjahr zurücklegen.
Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer anderen auch die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.
Großherzogliche Direction der Realſchule. Becker.
EſN2


