Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
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den Grafen von Virneburg, und Reichard, Herrn von Westerburg und Kanoniker am Kölner Dom, um Mitbesiegelung gebeten. Kurze Zeit nach dem 4. April, am 18. desselben Monats, gab Erzbischof Heinrich, ebenfalls in Bonn, den Mainzern einen besonderen Beweis seiner Gunst. Auf Bitten Salmanns des Kämmerers, Emmerichs des Schultheissen, der weltlichen Richter und Ratsherrn verpflichtete¹) er sich nämlich, keinen Zoll und kein Geleitsgeld zu Wasser oder zu Land auf eine Meile im Umkreis von Mainz zu erheben, es sei denn mit Willen der Stadt. Ferner versprach er, sich mit dem Mainzer Domkapitel nicht zu versöhnen, bevor es nicht den vorliegenden Brief sowie alle Urkunden und Artikel, die Heinrich der Stadt Mainz bereits besiegelt hat oder noch besiegeln wird, anerkannt hat. Weiter gelobte er, sich nicht von dem Erzbistum trennen zu lassen oder auf dasselbe zu verzichten; träte dennoch einer dieser Fälle ein, so hat Heinrich dahin zu wirken, dass sein Nachfolger im Erzbistum der Stadt Mainz gegenüber dieselben Verpflichtungen eingeht, wie er es gethan hat. Zum Schlusse gab der Erzbischof für die Einhaltung seiner Versprechen dieselben Garantien wie bei den vorgenannten Bestätigungen der Privilegien und stellte dieselben Bürgen.

Die Forderungen, welche die Mainzer in dieser Urkunde erhoben, hatten einen doppelten Zweck: einmal sollten sie es dem Erzbischof unmöglich machen, sich bei günstiger Gelegenheit ohne die Stadt mit dem Domkapitel und Baldewin auszusöhnen; sodann wollte sich Mainz davor schützen, dass der Erzbischof aus dem Geleitszoll, wie er augenblicklich bei Mainz er- hoben wurde, ²) das Recht herleitete, ebenfalls an dieser Stelle einen solchen errichten zu dürfen. Mit dem Geleitszoll aber hatte es folgende Bewandtnis: Am 21. Dezember 1327 hattens) die Städte Speyer, Worms, Oppenheim und Mainz— Strassburg trat erst später bei4)— sowie der Erzbischof Matthias den rheinischen Landfrieden für die Zeit bis zum 2. Februar 1330. erneuert und wie es scheint, zu dessen Schutz einen Geleitszoll bei Mainz eingerichtet.) Als nun die Stadt Mainz mit Erzbischof Heinrich in Beziehung trat, suchten die vier anderen Städte ohne Mainz, aber unter Wahrung seiner Interessen mit der Partei Baldewins Fühlung zu gewinnen und dies um so mehr, als dieser mit den neuerrichteten Zöllené) zu Gernsheim und Kastel ihren Handel schädigte. Am 3. Mai 1329 einigten sich*) der Domdechant Johann von Mainz und Hartmann von Cronenberg, Burggraf zu Starkenburg, die Bevollmächtigten Baldewins, mit Strassburg, Speyer, Worms und Oppenheim. Baldewin stellt die beiden Zölle für die Dauer des Landfriedens ab. Für dieselbe Zeit d. h. bis zum 2. Februar 1330 sind die Güter der Stadt Mainz innerhalb und ausserhalb der Stadt frei, sowie dies der verstorbene Erzbischof Matthias gelobt hat. Die zwei Bevollmächtigten geloben ferner, dass Baldewin die vier Städte bei Aufrechterhaltung des Landfriedens unterstützen solle und umgekehrt. Wenn Amtleute Baldewins die Kaufleute der vier Städte schädigten, so solle er für Ersatz sorgen. Geschehe dies nicht, so sollten sich die Städte Speyer, Worms und Oppenheim an das Geld halten, das sie ihm für den Friedensschutz an dem Zolle zu Mainz festgesetzt hätten. Die Stadt Mainz— so lautete eine weitere Vereinbarung— darf die Summe, die sie dem

¹) Würdtw., Nov. Subs. V 42; Schaab, Rhein. Städtebund II 111. Mainz. Stadtbibl. Städt. Urk. Nr. 79. Die Datierung dieser Urkunde, ausgestellt am St. Georien-Abend 1329, macht Schwierigkeiten. Da im Jahre 1329 Georg und Ostersonntag(= April 23.) zusammenfielen, so bezeichnete kein Mensch den 22. April mit Vorabend von St. Georg. Unter Berücksichtigung dessen, dass Georg und Gregor öfter verwechselt werden, könnte man ver- sucht sein, die Urkunde auf den 11. März zu datieren. Wenn es aber in der Urkunde selbst heisst:... alle die brieve, stucke und artikel, die wir denselben burgern und der stat vor besigelt haben oder noch besigeln werden, so ist damit wohl die Bestätigung der städtischen Privilegien, wie sie am 4. April erfolgte, gemeint. Darum möchte ich bei Georg nicht an Georg mart., sondern an Georg episc.= April 19. denken.

²) Siehe das Folgende. ³) Hilgard, Urkundenbuch Speier S. 300. ⁴) Schwalm, Die Landfrieden unter Ludwig dem Baiern S. 58 Anm. 8. ³) Vergl. die im Folgenden besprochenen Urkunden. ⁶) Desgl.

¹) Schaab, Rhein. Städtebund II 113; Schwalm hat diese Urk. nicht herangezogen.