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13. Juni 1877. Königliches Provinzial-Schulcollegium theilt eine Verfügung des Finanzministers mit, dem zu Folge die Anforderungen, welche an die wissenschaftliche Vorbildung der Candidaten für das Supernumerariat bei der Verwaltung der indirecten Steuern gestellt werden, wieder auf das in der Verfügung vom 14. Nov. 1859 vorgeschriebene Mass erhöht worden sind.
Bestimmungen über die Ertheilung des Zeugnisses der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig freiwilligen Militairdienst:(Verfügungen des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten vom 9. August 1877 und vom 31. Januar 1878, des K. Oberpräsidiums der Provinz Hessen Nassau vom 16. April 1878.) a) Bei der Zuerkennung des Qualifications- zeugnisses sind dieselben Grundsätze innezuhalten, welche für die Versetzung in eine höhere Klasse in Geltung sind. b) Der Beschluss über Zuerkennung des militairischen Qualifications- zeugnisses darf nicht früher gefasst werden als in dem Monat, in welchem der einjährige Besuch der zweiten bez. der ersten Classe der betr. Schule abgeschlossen wird. Unter Monat ist nicht der Kalendermonat, sondern die Zeitdauer eines Monats(30 Tage) zu verstehen. c) Die Anträge bez. der Zulassung der einjährig Freiwilligen sind nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu stellen.
27. August 1877. Der Oberbürgermeister der Residenz übersendet 5 Exemplare einer den Kartoffel- käfer betreffenden Bekanntmachung.
29. December 1877. K. Prov.-Schul-Collegium überschickt eine Verfügung des Reichskanazlers, betr. die Vorschriften, welche für die Prüfungen der Aerzte gelten; a) die im Auslande bestandenen Prüfungen sind für die Erlangung der Approbation als Arzt wirkungslos; b) eine Entbindung von der vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung ist überhaupt nur auf Grund wissenschaftlich erprobter Leistungen und nur dann zulässig, wenn der Nachsuchende nachweist, dass ihm von Seiten eines Staates oder einer Gemeinde amtliche Functionen übertragen werden sollen.
5. Januar 1878. K. Prov.-Schul-Collegium überschickt eine Verfügung des Handelsministers, enthaltend eine Zusamnenstellung der abgekürzten Maass- und Gewichtsbezeichnungen.
3. April 1878. K. Prov.-Schul-Collegium überschickt ein Circular der Direction des Preuss. Beamten- Vereins zu Hannover und ein Referat über die Geschäftsthätigkeit dieses Vereines.
I7. April 1878. Der Oberbürgermeister der Residenz weist darauf hin, die Schuljugend zur Schonung öffentlicher Anlagen etc. anzuhalten.
27. Mai 1878. K. Prov.-Schul-Collegium genehmigt die Einführung von Heis, Sammlung von Beispielen und Aufgaben aus der allgemeinen Arithmetik und Algebra von Michaelis d. J. an.
15. Juni 1878. K. Prov.-Schul-Collegium überschickt eine Verfügung des Ministeriums der geistl. etc. Angelegenheiten vom 13. Juni. c., betreffend die Theilnahme von Schülern an politischen
Vereinen etc.
II. Chronit.
Das Curatorium der Anstalt bestand im vorigen Schuljahr aus den Herren: Oberbürger- meister Weise(Vorsitzender des Curatoriums), Stadtschulreferenten Metropolitan Dr. theol. Hochhut, Regierungsrath Scheff er, Justizrath Hupfeld, Stadtrath Kaufmann Ritz, Stadt- rath Partikulier Hentze, Mitglied des Bürgerausschusses Schreinermeister Tegethof und dem Director der Realschule I. O. Dr. Preime.
Das Schuljahr begann am 8. October 1878 und schloss mit dem 7. September 1878.
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