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für VII. das zurückgelegte 11. Lebensjahr, „ VI.„„ 12. 5 1 V.„ 7 13. IV. 1 7„ 14.* III.„„„ 15. 1 1 II.„ 16. I.„ 17. 1
In Bezug auf Vorkenntniſſe in den Sprachen und im Rechnen werden an die⸗ jenigen, welche in die ſiebente Claſſe eintreten wollen, folgende Anforderungen gemacht: 1) in der deutſchen Sprache Sicherheit und Leichtigkeit im Leſen und Schreiben, die An— fangsgründe der Rechtſchreibung; 2) in der lateiniſchen Sprache richtiges Leſen, Kenntniß der regelmäßigen Declination und Conjugation, ſowie der Genusregeln, Ueberſetzen ein— facher Sätze; 3) im Rechnen Gewandtheit in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen
Der Unterricht des neuen Schuljahres wird am 20. October beginnen.
Grohberzogliche Direction des Gymnaüums. Dr. Boßler.


