Aufsatz 
Kurze Nachricht über die geschichtlichen und rechtlichen Verhältnisse der evangelisch-reformierten Stadt- und Universitätskirche zu Marburg / vom ... Wolff
Entstehung
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Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerſtag, den 5. April. Anmeldungen neu⸗ zugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 4. April, von 8 Uhr morgens an in dem Lokale des Realprogymnaſiums ſtatt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntnis der Redetheile; eine leſerliche und reine Hand⸗ ſchrift; Fertigkeit Diktiertes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie bei den evangeliſchen Schülern mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in das Realgrogymnaſium und zwar in eine höhere als die letzte Klaſſe eintreten ſolen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ihre Söhne ſich einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan des Realprogymnaſiums näher kennen lernen meler, Weiden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis

rabfolgt. 3

Der Rektor des Realprogymnaſiums: Dr. Hempfing.