Aufsatz 
General Custine in Nassau-Weilburg / Friedrich Woell
Entstehung
Einzelbild herunterladen

33

F. Anfang des neuen Schuljahres.

Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch, den 7. Oktober Vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung neuer Zöglinge, bei deren Anmeldung Geburts- und Impfscheine, sowie Zeugnisse über den früher genossenen Unterricht vorzulegen sind. Die allgemeine Ver- sammlung wird Donnerstag den 8. Oktober Vormittags 9 Uhr in der Aula des Gym- nasiums abgehalten.

Das jährliche Schulgeld am hiesigen Gymnasium beträgt

in Sexta und Quinta 20 Thaler,

in Quarta und Tertia 24

in Secunda und Prima 28 und wird vierteljährlich erhoben. Als Aufnahme- oder Eintrittsgeld sind von dem ein- zelnen Schüler drei Thaler zu entrichten.

Auswärtige Eltern, welche ihre Söhne dem hiesigen Gymnasium anvertrauen wollen, werden ersucht, sich wegen geeigneter Unterbringung derselben an den Director oder einen Lehrer der Anstalt zu wenden. Auch ist dringend zu wünschen, dass von aussen kom- mende Zöglinge nur in solchen Familien untergebracht werden, in denen sie vollständige Verpflegung finden. Die Unterbringung auf sogenanntehalbe Kost, d. h. dass die Schüler in ihrer Wohnung nur Frühstück und Mittagstisch, nicht aber aucen Abendbrod haben, führt zu Unzuträglichkeiten. Noch weniger erscheint es zulässig, dass solche Schüler in einem Hause nur Wohnung und Prühstück erhalten, das Mittags- und Abendbrod aber auswärts in einer Restauration oder einem Wirthshause nehmen.

Die in den einzelnen Classen zu gebrauchenden Lehrbücher sind in der hiesigen Buchhandlung vorräthig. Ein Wechsel tritt nur in den oberen Classen bezüglich der Klassiker ein. Zum Gebrauche in der Classe werden nur die correcten und billigen Texte der B. G. Teubner'schen Verlagshandlung zu Leipzig zugelassen.

Zu der öffentlichen Prüfung und Schulfeier beehrt sich der unterzeichnete Director die Eltern und Zöglinge, sowie alle Freunde der Erziehung und des Unterrichts im Namen der Anstalt ergebenst einzuladen.

Weilburg, den 24. August 1874.

pr. Schmitt.