18
a. Allgemeiner Lehrplan.
Gegenstände: Cl. VI. V. IV. IIIb. IIIa. IIb. II a. I a. Ib. Religion(evang.) 3 St. 2 2 2 2 Deutsch 2 2 2 2 2 2 3 Latein 10 10 10 10 10 10 8 Griechisch—— 5 6 6 6 6 Französisch— 3 2 2 2 2 2 2 Geschichte& Geogr. 2 2 3 3 3 3 3 Mathematik 4 3 3 3 3 4 4 4 Naturwissenschaft 2 2 1 2 2 2 2 Phil. Propädeutik——————— 1 Zeichnen 2 2 2—————— Schreiben 3 3——————— Gesang 2 2 comb. m. 2————
Summa 30 32 32 32 32 31 31 31
In welchen Gegenständen einzelne Classen oder Abtheilungen combinirt gewesen sind, ergiebt sich aus der Stellung der Ziffern. Im Sommer 1874 waren Ober- und Unter- Prima auch in den mathematischen Lehrstunden vereinigt, während sie in dem Winter- semester in 3 Stunden gemeinschaftlich und in je 1 Stunde getrennt unterrichtet wurden, wodurch sich nur für den betreffenden Lehrer die wöchentliche Stundenzahl von 4 auf 5 erhöhte. Die Zahl der Stunden für den katholischen Religionsunterricht ändert sich je nach der Zahl der katholischen Schüler und den Classen, in denen sich dieselben befinden. Im laufenden Schuljahre waren diese Schüler in zwei Coetus getheilt, von denen jeder wöchentlich zwei Stunden Unterricht erhielt.
Von der Theilnahme am griechischen Unterrichte waren im Ganzen 2 Schüler befreit. Nach§ 154 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 darf den vom Griechischen dispensirten Schülern nur dann ein Schulzeugniss zur Meldung für den einjährigen freiwilligen Militärdienst ertheilt werden, wenn sie die ganze Secunda absolvirt haben, oder wenn sie nach mindestens einjährigem Besuche der Secunda auf Grund einer besonderen Prüfung ein genügendes Zeugniss von der Lehrer-Conferenz er- halten. Es liegt also im Interesse auch der Eltern, dem Wunsche ihrer Söhne, vom Griechischen dispensirt zu werden, nicht ohne Weiteres nachzugeben.
Am Unterrichte in der hebräischen Sprache betheiligten sich 6 Sehuter; Unter- richt im Englischen nahmen 29 Schüller.
Den Unterricht im Zeichnen setzten im Ganzen noch 10 Schüler in Privatstunden fort, die aber auch im Local der Anstalt ertheilt wurden.
Der Gesangunterricht ist nur für die Schüler von Cl. VI bis Cl. III verbindlich; tes besteht aber noch ein von Schülern aus allen Classen gebildeter Gesangchor, der in zwei wöchentlichen Stunden unterrichtet wird.


