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Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 26. April, von morgens 8 bis 10 Uhr in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 10— 12 und 2—4 Uhr ſtatt. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite Impfung vorzulegen.
Zur Aufnahme in die Serta iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;
3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.
Dienſtag, den 27. April, vormittags 7 ½ Uhr, beginnt der Unterricht.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion oder Wohnung der Genehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder Wohnungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Disziplinarvorſchriften geduldet werden, von den betreffenden Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.
Büdingen, den 24. März 1897. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums.
Dr. L. Wittmann.
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