26
Die Aufnahmeprüfung der einheimischen für Sexta angemeldeten Schüler findet am Donnerstag, 28. März, 3 Uhr nachmittags, diejenige aller übrigen angemeldeten Schüler am Montag, 15. April, 10 Uhr vormittags, im Schulhause statt. Die Prüflinge haben Papier und Feder und das letzte Schulzeugnis mitzubringen, falls dieses noch nicht eingeliefert ist.
Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April, früh 8 Uhr; für Sexta und Quinta fängt der Vormittagsunterricht auch im Sommerhalbjahre ausser Montags regelmässig Gum 8 Uhr an.
Das Schulgeld beträgt in den Klassen Sexta bis Untersekunda(einschl.) für einheimische Schüler 90, für auswärtige 110 Mark, in den obersten Klassen für alle Schüler 120 Mark.
Ausser den jedem Zeugnishefte vorgedruckten Berechtigungen gewährt das Reifezeugnis auch das Recht zur Prüfung vor der wissenschaftlichen Prüfungskommission für alle Fächer. Weitere Berechtigungen stehen in Aussicht, da durch Allerhöchsten Erlass vom 26. November die Oberrealschule als gleichartig mit Gymnasium und Realgymnasium anerkannt ist.
Die Eltern und Pensionsgeber unsrer Schüler werden gebeten, sich vertrauensvoll mit, den Lehrern der Anstalt in Verbindung zu setzen. Sprechstunden derselben in der Schule werden an einer besondern Tafel bekannt gemacht, bei Besuchen in der Wohnung empfiehlt sich sehr eine vorherige Anfrage durch den Schüler.
Auf einen Antrag der Universität sind die Ferien vom neuen Schuljahre an, wie folgt, abgeändert: 1) Pfingstferien vom 1. Pfingstfesttage bis zum Montag nach Trinitatis(einschl.), 2) Sommerferien 4 Wochen, vom 3. Sonntage im Juli ab, und ausserdem der auf diese Zeit folgende Montag, 3) Michaelisferien 1 ½ Wochen, vom Sonntage nach der Michaeliswoche ab. Der auf diese Ferien folgende Donnerstag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mit- teilungen an die Schüler zu verwenden.
Die Weihnachts-Ferien bleiben unverändert, nämlich vom Montag, den 23. Dezember 1901, bis Dienstag, den 7. Januar 1902.
Marburg, 10. März 1901.
Der Oberrealschuldirektor: Dr. Knabe.


