— 36— V. Bekanntmachungen.
1) Die Schüler haben die Jahreszeugniſſe, welche ihnen am Schluſſe der Prüfung von ihren resp. HH. Klaſſenführern behändigt werden, von ihren Eltern oder deren Stellvertretern unterzeichnet, am Anfange des künftigen Schuljahres denſelben vorzuzeigen.
2) Diejenigen Schüler, welche die Befreiung vom Schulgelde ganz oder theilweiſe genießen, haben in Gemäßheit der in früheren Programmen bekannt gemachten Beſtimmung der Gr. Gymnaſialfonds⸗Verwaltung mit jedem Anfange des Kalender⸗Jahres um die Verlängerung dieſer Vergünſtigung von neuem nachzuſuchen, unter Beilegung des genannten Jahreszeugniſſes.:
3) Die Aufnahmsprüfung für die mit dem neuen Schuljahr eintretenden Schüler wird dieſes Mal in der Art vom Unterzeichneten vorgenommen werden:
a) daß jene für die unterſte Klaſſe, Freitag den 23. October, Morgens 8 Uhr, und b) jene für die übrigen Klaſſen, den darauf folgenden Tag, Samſtag den 24. October, gleichfalls Morgens 8 Uhr
Statt findet, wobei die Schüler ſich mit dem nöthigen Schreibmaterial und den etwa ſchon geleſenen Auctoren verſehen. Dieſelben haben von ihrem letzten Lehrer vor der Aufnahms⸗Prüfung ein Zeugniß, worin außer den näheren Angaben über Lebens⸗ alter, Confeſſion, Wohnort und Character des Vaters, beſonders die Vorkenntniſſe und das ſittliche Betragen genau verzeichnet ſind, einzuſenden,— welches Zeugniß in Abweſenheit des Unterzeichneten bei dem Gymnaſial⸗Pedellen Metzger(D, 205) abgegeben werden wolle.
Eine Aufnahme nach den oben bemerkten Terminen kann ohne wichtige Urſachen nicht ſtattfinden..
4) Zugleich wird wiederholt bemerkt, daß für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe keine Vorkenntniſſe in den fremden Sprachen verlangt werden, dagegen aber eine deſto gründlichere elementariſche Vorbildung, namentlich in der deutſchen Sprache und in der Zahlenlehre.
5) Montag den 26. October, Morgens 8 Uhr, werden die beſtandenen neuen Zöglinge ihren Herrn Lehrern und ihren Mitſchülern vorgeſtellt werden. Die bisherigen Schüler der Anſtalt haben zu dieſer Zeit ſich unfehlbar einzufinden und, mit Schreibzeug verſehen, ſich in ihren Klaſſenzimmern zu verſammeln.
W. Wiegand.
Auf öffentliche Einreden werde ich mich nur dann verpflichtet halten zu antworten, wenn die Einſender der Zeitungsartikel außer ihren ernſtlichen Abſichten auch ihre Namen zu erkennen geben.
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