Aufsatz 
Kaiserin Adelheid, Gemahlin Ottos I. des Großen
Entstehung
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Bruning von Asti, die Privilegien und Besitzungen seiner Kirche; am 6. Oktober 962 erhält!) Bischof Guido von Modena, ehemals Erzkanzler Berengars und nun der Ottos in Italien, ebenfalls auf ihre Intercession die ihm von Berenger verliehene, dann aber wieder entzogene Abtei Nonantola zurück.

Im Lager vor Montefeltre(bei San Leone), wohin Adelheid von Pavia aus ihren Gemahl begleitet hatte,?) wurde Bischof Guido von Modena auf ihre Verwendung noch eine zweite kaiser- liche Gunstbezeigung zu teil; er bekam nämlich unterm 12. Sep- tember 963 alle Güter, die Wido und Cono(Konrad), Beren- gars Söhne, und Willa, Berengars Gemahlin, in den Graf- schaften Modena und Bologna besessen hatten;°) zu Lukka endlich*) wurden am 7. August 964 dem Bischof Ermenald von Reggio die Besitzungen seiner Kirche bestätigt, wieder auf Fürsprache Adelheids und ausserdem auch noch Adalberts (Azzos von Kanossa) des erlauchten Grafen von Reggio und Modena.

Bischof Ermenald von Reggio hatte ebenso die dort- ige Grafschaft schon am 20. April 962 auf Adelheids und Adalberts Fürbitte hin erhalten.°)

Im Oktober 963 gingen) Adelheid und ihr Gemahl, der zur Einschliessung der auf San Leone befindlichen Veste Berengars hinreichende?) Mannschaften zurückgelassen hatte, unter dem Schutze eines beträchtlichen Heeres nach Rom, woselbst sie bis Neujahr 964 verblieben.

Johannes XII. Benehmen,®) der, wie man ihm nachsagte, mit Adalbert, Berengars Sohn, in ein Bündnis sich eingelassen

!) Dümml. 343 A. 1, Damb. V 6, cfr. B. 264, St. 317. 2?) Ostern feierten Otto nnd Adelheid(963) in Pavia(Cont. Reg. 963). Von hier fuhren sie den Po hinunter u. zu Meer nach Ravenna, von wo aus sie sich ins Lager begaben. Jahrb. 1 3 p. 89, Giesebr. I 462. ») Dümml. 346, Damb. V 22, Kritikh.7, Jahrb.1 3 p. 92, B.275, St. 332.

Einige Monate früher(14. Juni 963) bestätigte Otto auf Fürsprache Adel- heids u, des Bischofs Ulrich von Augsburg der Abtei Kempten ihre Besitzungen und gab ihr das Recht freier Abtwahl. Dümml. 364, Damb. V 15, cfr. B. 269, *) Damb. V 40, Kritikh. 12, cfr. B. 281, St. 341. °) Dümml. 337 u. A. 2, B. 259, St. 307. *) Dümml. 354, ?) Dümml. 348. ®) Dümml. 344 ff, efr. auch Cont. Reg. 963, Jahrbuch I 3 p. W.