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kommen der Schwestern des Königs, Gerberga und Hedwig, den Karolingern und Kapetingern,') ja das Band, welches die Karolinger und dadurch das Westfrankreich an das ostfränkische knüpfte, wurde späterhin noch fester geschlungen durch die 966?) geschlossene eheliche Verbindung des Sohnes Ludwigs IV., König Lothar(954—985) mit Emma, der Tochter Adelheids und ihres ersten Gemahles, des Königs Lothar II. von Italien.
Nun sollte aber auch die neue Ordnung der Dinge in ihrem ferneren Bestande für alle Fälle gesichert und Kämpfen und Empörungen, wie sie die jüngst vergangene Zeit gebracht, auf jede Weise vorgebeugt werden.
Dahin zielte die Bestimmung über die Erbfolge im
Reiche. Kurz vor dem zweiten Zuge Ottos nach Italien wurde?)
nämlich von den Grossen des Reiches und dem Volke der dritte Sohn Adelheids und Ottos, der den Namen des Vaters trug, aber damals erst ein Knabe von sieben Jahren war, in Worms zum Könige der Ostfranken gewählt*) und von den drei Erzbischöfen Bruno von Köln, Wilhelm von Mainz und dem Schüler Bruns, Heinrich von Trier, im Münster zu Aachen feierlich gekrönt.°)
Solches geschah im Jahre 961 den 26. Mai am Tage des hl. Pfingstfestes: ebendaselbst, wo der Vater seiner Zeit die Krone empfangen hatte, empfing sie in seiner Eltern Gegenwart auch der Sohn, jubelnd hob die Menge ihre Hände zum Himmel und rief:„Es lebe der König in Ewigkeit!“®)
Auf dem Rückweg treffen wir Adelheid in Ottos und Erzbischof Wilhelms von Mainz Begleitung bereits wieder am 29. Mai in der kgl. Pfalz Ingelheim. Hier schenkte?) ihr
!) Gerberga, die ältere Schwester, war seit 928 an den Herzog Giselbert von Lothringen(Giesebr. I 215, Wid. I 30, Richer I 35) und seit 939 an König Ludwig IV. von Frankreich vermählt(Wid. II. 26, Richer II 19); Hedwig, die jüngere, war seit 937 an Herzog Hugo von Francien vermählt Gies. I 249, Wid. I 31
?\ Giesebr. I 489.
®) Cfr. Liutprand de gest. Odd. 2; Herm. Contract. 961.
*) Cont. Reg. 961, Giesebr. I 446.
°) id., Jahrb. I 3 p. 8.
*) vita Brunon. c. 41.
?) Dümml. 323 u. A. 3, cfr. 405 u. A. 3, B. 245, St.288, Damb. IV. 949.


