Aufsatz 
Kaiserin Adelheid, Gemahlin Ottos I. des Großen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

43

1. November 955 ging er nach längerer Krankheit, noch in den schönsten Mannesjahren stehend, mit Tod ab, worauf!) Bayern in seinem ganzen Umfang auf seinen damals vier- jährigen Sohn unter der Vormundschaft seiner Mutter Judith, der Tochter des Herzogs Arnulf, überging.

Erster Ratgebsr der Herzogin wurde Bischof Abraham von Freising.

Das Jahr 956 verfloss in Frieden.?) Adelheid begleitete ihren Gemahl auf einer Reise in die rheinischen Gegenden.

Bei dieser Gelegenheit wurden Ingelheim, wo Otto eine Versammlung lothringischer Grossen abhielt, Kloster Lorsch an der Bergstrasse und Frankfurt berührt.

Adelheids Vermittlung wird in drei Urkunden gedacht, die Otto während dieser Reise ausstellte.®)

Von da aus wird sie bestimmteret) Nachrichten fehlen sicherlich mit ihrem Gatten über Köln,) wo dieser im Mai einen grösseren Hoftag abhielt, und Deventer, wo Otto am 2. Juli aufihre Vermittlung) hin dem Magdeburger Kloster St. Moriz dreissig Häuser in Deventer und 11 Hufen

!) Giesebr. I 431, Dümmler 269 ff.

?) Jahrb, I 3 p. 55 ff, Cont. Reg. 956..

3) Jahrb. 13 p. 55 A. 6, Dümmler 212 A. 3 und 277 ft, St. 237-239. Böhm 208210.

Das Kloster(St. Nazarius) in Lorsch) erhielt unterm 29. Februar (datiert zu Lorsch) einen Schutz- und Immunitätsbrief, das Recht der freien Abtswahl, ebenso wurde es wieder in den Besitz der ihm widerrechtlich ent- zogenen Güter gesetzt; unterm 5. März(datiert zu Frankfurt) wurde dem Abt Gerbodo von Lorsch das Marktrecht in Bensheim verliehen; unterm 8. März (datiert wieder zu Lorsch) bekamen die Brüder der Kirche des hl. Petrus zu Worms(Kloster des hl. Petrus daselbst) einen Teil des Waldes bei Neukirchen geschenkt.

*) Die bei B. 212 u. St. 241 angeführte Urkunde, laut der Otto am 21. April zu Werla(civitas zwisch. Goslar Wolfenbüttel) dem Kloster Gan- dersheim seinen Besitz bestätigt und eine neue Schenkung macht, wird von Köpke Hrotsv. p. 257(Dümml. 281 A. 2 cfr.) angezweifelt, muss indes wohl für recht gehalten werden. Diese Urkunde, ihre Echtheit vorausgesetzt, be- wiese allerdings, dass das Kaiserpaar von Worms Frankfurt sich zur Oster- feier(6. April) nach Sachsen reiste und von dort(vielleicht Otto allein) nach Köln sich begab.

5) Cont. Reg. a. a. 956.

°) Dümml. 212 A. 3, B. 213, St. 244.