Aufsatz 
Kaiserin Adelheid, Gemahlin Ottos I. des Großen
Entstehung
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geführt hatte, glich so zu sagen niemand ihm an Dienstbeflissen- heit und Ergebenheit gegen Adelheid und Otto, und hin- widerum wurde ihm zum Verdrusse Liudolfs von denselben volle Gunst und uneingeschränktes Vertrauen geschenkt.

Anders aber!) betrug sich Heinrich gegen Liudolf.

In diesem sah er nicht seinen Neffen und zukünftigen Herrn, nicht den Sohn seines königlichen Bruders und den dereinstigen Träger der ersten Krone des Abendlandes, sondern vielmehr seinen verhassten Feind und seinen Nebenbuhler im Streben nach Macht und Besitz; wie er schon früher in seiner Missgunst hauptsächlich den unglücklichen Ausgang der Expedition Liudolfs gegen Berengar herbeigeführt hatte, ebenso drückte er auch jetzt, man möchte sagen, in dem Masse als seine Unterwürfigkeit gegen das königliche Herrscher- paar zu nahm, auf den bedauerungswürdigen Jüngling, den er überhaupt um seine Ehren, um seine Stellung und Zukunft beneidete.

Die Folge war, dass Liudolf endlich um so mehr von den Ränken Heinrichs für seine zukünftige Königsherrschaft zu fürchten begann, als ja auch seinem Vater und seiner nun- mehrigen Stiefmutter nicht hatte entgehen können, dass er mit ihrer Eheschliessung nicht einverstanden gewesen.

Dazu kam,?) dass zwischen Liudolf und Otto infolge des Zuges, den ersterer, ohne seinen königlichen Vater zu befragen, unternommen hatte, eine merkliche Erkältung ein- getreten war, während Heinrichs Einfluss und Beliebtheit von Tag zu Tag wie bei Adelheid so auch bei Otto zusehens sich steigerte.

Allerdings hatte man ihm wiederholt früher die Nach- folge in der Beichsregierung zugesichert:?) indes was der Vater in seiner Huld gegeben, das konnte er ihm wieder gleichsam zur Strafe entziehen.

Heinrich aber, mochte er argwöhnen, würde wohl, viel- leicht auch noch von der jungen Königin, seiner Gönnerin, unterstützt, kein Mittel unversucht lassen, um ihn, den Sohn Edithas, zu stürzen.

') Gontin. Reg. YÖ1, cfr, Dümmler 193, 213. ?) inconsultum patrem offendens Cont. Regin. 951; Giesebr. 1382, 386, 387, ») Widuk. II 1, Thietmar II 2.