Aufsatz 
An Historical and Metrical Introduction into the Study of Shakespeare's Works, with Particular Regard to his Julius Caesar : Part the second / Lübbo Wilken
Entstehung
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2. Bekanntmachung in Betreff des neuen Schuljahres.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 29. April. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet am Montag, den 29. April, vormittags 8 Uhr, im Schulhause statt. Alle, welche zur Prüfung gestellt werden, müssen ein Zeugnis von der bisher besuchten Schule, einen Jmpf- schein und, wenn sie das 12. Lebensjahr überschritteu haben, auch einen Schein über Wieder- impfung vorlegen.

Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;

2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;

3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;

4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Es ist nicht wünschenswert, sogar für Schule und Schüler nachteilig, wenn, wie es öfter vorgekommen ist, ältere Knaben zur Aufnahme in die Sexta gebracht werden. Die geeignetste Zeit zum Eintritt in diese Klasse ist im Beginn des 10. Lebensjahres. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sieben Jahren, also nach dem vollendeten 16. Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, um auch einen praktischen Beruf zu ergreifen. Auch muss bemerkt werden, dass die neu eintretenden Schüler im Besitz der neuesten Auflagen der betreffenden Lehrbücher sein müssen.

Anmeldungen neuer Schüler werden stets entgegengenommen.

Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Rektor so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist.

Der Rektor: Dr. Gruno.