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Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.
Die Vorführung und Aufnahme der neu eintretenden Schüler findet den 11. April, Morgens 8 Uhr, im Gymnaſial⸗Gebäude Statt; dieſelben haben ſich hiebei mit dem nöthigen Schreibzeuge zu verſehen.
Am Mittage des 11. April, 2 Uhr, findet die vorgeſchriebene gemeinſame Andacht aller Schüler und aller Lehrer pro felice anni scholastici auspicio Statt.— Nach derſelben empfangen die Schüler in ihren Klaſſenzimmern die nöthigen Inſtructionen für den den andren Morgen beginnenden Unterricht.
Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:
1) Einreichung eines Zeugniſſes vor der Aufnabm, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zuname des Schülers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Real⸗ Klaſſen beſuchen ſoll), die Unterrichtsgegenſtände, worin der Schuler bisher unterrichtet worden iſt, die Klaſſe oder Abtheilung der zuletzt beſuchten Schule.— Die Schuͤler, welche dem Director von den Eltern ſelbſt nicht vorgeführt werden; haben nebſtdem noch eine Beſcheinigung des Vaters nöthig, daß ſie die Anſtalt beſuchen ſollen.
2) Die Schüler müſſen 10 Jahre alt ſein und folgende Vorkenntniſſe haben: in der deutſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit in dem Schön⸗ und Rechtſchreiben(ſowohl in deutſcher wie in lateiniſcher Schrift), Kenntniß der Wortarten und ihrer Biegungen, Kenntniß des erweiterten einfachen Satzes; im Rechnen Kenntniß der vier Grundrechnungen nach richtiger WMerychs. in Gesgkayhien Li Geſdſchrr die Neſen⸗ Alter Te alieechendan ‚leneme † 219(13 S
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