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Elementar ⸗Lehrgegenſtände; eben ſo liegt es aber auch im In⸗ tereſſe der Schüler wie der Eltern, daß erſtere der Anſtalt auch nicht zu ſpät, nicht erſt nach ihrer Confirmation, ſondern wo möglich im Alter vom 10. bis höchſtens zum 12. Jahre der Anſtalt übergeben werden. Wir glauben hierauf alle Eltern, beſonders Snwärtige, dringend aufmerkſam machen zu müſſen.. Bitf un—
5. Eben ſo dringend ſind namentlich die Eltern der Schüler der Realklaſſen darauf aufmerkſam zu machen, daß der Beſuch derſelben nur dann einen merklichen Vortheil haben kann, wenn ſie ihre Söhne den Curſus der Realklaſſen vollſtändig abſolviren laſſen.
6. Die Lehrherrn ꝛc., welche auf die Zeugniſſe ihrer aus unſerer Anſtalt bervorgehenden Lehrlinge Rückſicht zu nehmen Urſache haben, werden hiemit benachrichtigt, daß den Schütern, welche vor dem vollendeten Realcurſus ein Abgangszeugniß ver⸗ langen, in demſelben ausdrücklich bemerkt werden ſoll, wie lange ſte vorausſichtlich die Schule bis zur Vollendung des ganzen Curſus hätten beſuchen müſſen; ferner daß diejenigen Realſchüler, welche den Curſus vollendet haben, künftig im Prüfungspro. gramm namhaft gemacht werden ſollen.
Für die reſp. Eltern, welche über vorſtehende Puncte Er⸗ kundigungen einziehen wollen, wird ſchließlich bemerkt, daß der Unterzeichnete bereitwillig die moͤglichſte Auskunft ertheilen wird.
W. Wiegand.


