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Bekanntmachung.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 30. Mai, Morgens 8 Uhr.
2. Die neuen Aufnahmen finden Statt den 30. Mai, Morgens von 88111 Uhr. Die Zeug⸗ anf ſind vorher bei dem Director einzureichen. In denſelben ſei angegeben: 1) Vor⸗ und Zuname des aufzunehmenden Schülers; 2) Zeit der Geburt; 3) Vorname, Stand und Wohnort des Vaters; 4) künftiger Beruf des Schülers(ob er die Gymnaſial⸗ oder die Realklaſſen beſuchen will); 5) die Unterrichtsgegenſtände, in welchen er bishernunterrichtet worden liſt.* Q:(uiſſnlt nanzarichan 19 735 Die Schüler, welche in die unterſte Klaſſe aufgenommen werden wollen, müſſen 105 uh alt ſein und am Anfang des Schuljahres folgende Vorkenntniſſe, haben: in der deutſchen Sprache, außer der nöthigen Fertigkeit in der Rechtſchreibung, Kenntniß der Wortarten und ihrer Biegungen, Kenntniß des erweiterten Satzes; im Rechnen Kenntniß der vier Grundrechnungen nach richtger Methode; in Geographie und Geſchichte die dieſem Alter⸗ entſprechende Kenntniſſe. Imn
4. Im Laufe des Schuljahres werden ohne triftige Gründe keine Schüler aufgenommen. Wenn im vorigen Schuliahre, ſelbſt in der zweiten Hälfte noch, Aufnahmen Statt gefunden haben, ſo geſchah dies in Rückſicht beſtimmter Umſtände, ſowie in der gegründeten Hoffnung, daß ſolche Aus⸗ Aahmafäues ſich niht wieherholene r ſe


