— 41—
entlud sich das Gewehr; der Schuss durchdrang Brust und Hals und hatte binnen einer Minute den Tod zur Folge. Der beklagenswerte Fall rechtfertigt nur zu sehr die kürzlich ergangene Weisung der Behörde, die Schuljugend vor dem frühzeitigen Umgehen mit Schusswaffen auf das Ernstlichste zu warnen.(Vergl. die S. 38 u. mitgeteilte Verfügung.)
Am 30. Juni wurde von sämtlichen Klassen der Anstalt die Turnfahrt unternommen, von den unteren Klassen in die Bergwälder der näheren Umgebung Wiesbadens, von den mittleren und oberen Klassen nach den entfernteren Höhen des Rheingaues, des Taunus und des Odenwaldes.
Wegen übermässiger Hitze fiel der Nachmittagsunterricht aus am 27., 30. und 31. Mai, am 28. Juni und 29. Juli.
Am 16. Februar wohnte der Königliche Provinzial-Schulrat Kannegiesser dem Unterricht in verschiedenen Klassen der Oberrealschule bei.
Nachdem die schriftlichen Prüfungsarbeiten am 8, 9. und 10. Februar angefertigt worden waren, hat die mündliche Abschlussprüfun g(Versetzungsprüfung für die Schüler der U. II) am 17. und 18. Februar stattgefunden, am ersten dieser beiden Tage für die U. IIa unter dem Vorsitz des Königlichen Provinzial-Schulrats Kannegiesser, am zweiten für die U. IIb unter dem Vorsitz des unterzeichneten Direktors. Aus jeder Abteilung hatten sich 25 Schüler zur Prüfung gemeldet. Den Bestimmungen der Prüfungsordnung entsprechend(mindestens „genügend“ ohne Einschränkung in den Klassenleistungen wie in den schriftlichen Prüfungs- arbeiten) wurden aus Abt. A zehn, aus Abt. B neun Schüler von der mündlichen Prüfung be- freit; den übrigen Schülern darf das Ergebnis der Prüfung erst bei Verkündigung der Ver- setzungen am Schluss des Schuljahrs mitgeteilt werden.
Mit dem gegenwüärtigen Schuljahr ist die Oberrealschule in ihrer Weiterentwickelung bis zur Eröffnung des letzten Jahreskursus gediehen. Für die betreffenden Anträge der städtischen Behörden war die Genehmigung des Herrn Ministers so rechtzeitig erlangt worden, dass unserer Anstalt eine rückläufige Entwicklung erspart geblieben ist, dass mit Beginn dieses Schuljahres die siebte Klasse(O. II) beibehalten und die achte Klasse(U. D eröffnet werden konnte. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird die neunte Klasse(O. 1) hinzukommen, und zu Ostern 1894 wird die erste Entlassungsprüfung der Oberrealschule stattfinden. Inzwischen ist auf den Antrag des Kuratoriums die ursprünglich für Ostern 1894 in Aussicht gestellte An- erkennung der Anstalt als einer Oberrealschule bereits durch Ministerialerlass vom 30. August v. J. erfolgt und durch das im Centralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung enthaltene Verzeichniss derjenigen Lehranstalten, welche gemäss§ 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befühigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, bekannt gegeben worden(Januar-Februar-Heft, S. 144).
Auch die äusseren Verhältnisse des Lehrerkollegiums haben im Laufe dieses Schuljahres zum Teil ihre Regelung gefunden. Bezüglich der Rang- und Titelfrage möge hier auf den S. 38 mitgeteilten Allerhöchsten Erlass vom 28. Juli bezw. die Ministerialverfügung vom 31. August v. J. verwiesen werden. Die Gehaltsverhältnisse sind dadurch neu geordnet worden, dass zunächst mit dem 1. April die Höchstgehälter der Elementarlehrer von 2880 M. auf 3200 M., der Mittelschullehrer von 3300 auf 3700 M. gesteigert worden sind; sodann wurde für die wissenschaftlichen Lehrer der normale Dienstaltersetat vom 4. Mai v. J. eingeführt mit der Abänderung, dass die regelmässigen Zulagen für die Lehrer durchweg von drei zu drei,
6


