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3. Anſchauungsmittel.
Angeſchafft wurden: Phyſikaliſche Wandkarte von Aſien von M. Kuhnert.— Kaiſer⸗Wilhelms⸗ land und Bismarck⸗Archipel.— Schulwandkarte der brandenburg.⸗preußiſchen Geſchichte von E. Porſchke.
Für den Unterricht in der Phyſik und Naturgeſchichte wurden angeſchafft: ein Apparat zur Demonſtration der Anziehung gleich gerichteter Ströme; ein Roget's Spirale mit Element; ein Skelet der Hauskatze. 7 Tafeln: Ausländiſche Culturpflanzen von Prof. Goering nebſt den Erläuterungen dazu.— Für den Zeichenunterricht wurden 20 Gipsmodelle angeſchafft.
Geſchenkt wurden: Früchte der Baumwollſtaude und des Pfefferſtrauches von Waßmann IIIe.
VI. Stiftungen und Unterſtützungen.
Das Kuratorium hat gemäß ſeiner Befugnis armen und würdigen Schülern das Schulgeld entweder ganz oder zum Teil erlaſſen. Die Geſamtſumme der Erlaſſe reſp. Ermäßigungen belief ſich auf cirea 10% der Soll⸗Einnahmen aus dem Schulgeld. Stiftungen beſitzt die Anſtalt zur Zeit immer noch keine. Ich kann daher hier an dieſer Stelle nur wiederholen, was ich ſchon ſeit Jahren, leider bisher erfolglos, an dieſer Stelle bemerkt habe: das Kaiſer Wilhelms Gymnaſium iſt unter den Gymnaſien des preußiſchen Staates vielleicht das einzige, welches auch nicht über die kleinſte wohlthätige Stiftung zur Unterſtützung braver und talentvoller, aber armer Schüler verfügt. Andere Anſtalten haben mehr oder weniger reiche Fonds zu dieſem Zwecke und ſind ſo glücklich, von Zeit zu Zeit neue Stiftungen zu erhalten. Ich möchte alſo an dieſer Stelle nochmals den Wunſch aus⸗ ſprechen, daß auch für unſere ärmeren Schüler ſich bald edle Wohlthäter finden mögen, die dieſem gerade im Weſterwalde ſehr empfindlichen Mangel, abzuhelfen ſich entſchließen. Wer der erſte iſt, hat den ſchönſten Ruhm davon; iſt einmal ein Anfang gemacht, ſo läßt ſich hoffen, daß andere dem ſchönen Beiſpiel folgen werden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Am Samstag den 6. April wird das Schuljahr geſchloſſen.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 23. April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unter⸗ zeichnete im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗, reſp. Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Konferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Die verlangten Vorkenntniſſe ſind 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung verſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungs⸗ arten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtamentes.


