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Kl. IV und III², 2 St. w. Frei-, Ordnungs-, Geräte- und Gerüstübungen. Reigen. Ballspiele.
Kl. III1 und II2, 2 St. w. Frei- und Ordnungsübungen. Geräte- und Gerüst- turnen. Fussball. 2 Schüler dispensiert.
Kl. IIt und I, 2 St. w. Ordnungsübungen. Geräte- und Gerüstturnen. Fussball, Diskus- und Gerwerfen. 1 Schüler dispensiert. Brückel.
B. Gesang. I. Gesangsklasse für Männerchor aus Prima, Sekunda und Tertia, be- steht aus 60 Schülern. 2 St. w.
II. Gesangsklasse für zwei- und dreistimmigen Gesang, enthält die Sopran und Alt singenden Schüler der Tertia und Quarta, zusammen 24 Schüler. 2 St. w.
III. Gesangsklasse für ein- und zweistimmigen Gesang, enthält die Schüler der Quinta und Sexta, zusammen 43 Schüler. 2 St. w. Mauck.
C. Zeichnen. Kl. IV. Freihandzeichnen: Die Elemente der freien Perspektive und Licht- und Schattenlehre. Zeichnen nach einfachen Modellen. Ausführungen in Blei und Kreide. Übung im Abtönen der gezeichneten Figuren. 2 St. w. Brückel.
Kl. V. Freihandzeichnen. Krummlinige Figuren, stilisierte Pflanzenformen, Orna- mente. Ubung im Abtönen der gezeichneten Figuren. 2 St. w. Brückel.
Kl. VI. Grad- und krummlinige ebene Figuren. 2 St. w. Mauck.
Fakultativer Zeichenunterricht mit 12 Schülern aus Kl. I, II und III. Freihand- zeichnen: Ornamenten-, Landschafts-, Tier- und Kopfzeichnen. 2 St. w. Brückel.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
4. April 1885. Benachrichtigung, dass der Kandidat des höheren Schulamts, Herr Oscar Schöbe, als wissenschaftlicher Hilfslehrer dem hiesigen Gymnasium bis auf wei- teres zugewiesen worden sei.
22. April 1885. Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums betreffend die Prädi- kate in den Schul- und Abgangszeugnissen.— Infolge dieser Verfügung ist folgende Skala der Prädikate für die Leistungen angenommen worden: 1) sehr gut, 2) gut, 3) genügend, 4) mangelhaft, 5) ungenügend; die beiden letzteren mit der Bedeutung, dass sie hinsichtlich des betreffenden Fachs die Reife für die Versetzung absprechen.
23. April 1885. Verfügung betreffend die Befreiung zweier oder dreier Brüder vom Schulgeld. Diese darf nur ausnahmsweise unter besonderen Verhältnissen gewährt werden; bei drei Brüdern behält sich das Königliche Provinzial-Schulkollegium die Entscheidung vor.
1. Mai 1885. Verfügung betreffend die Verlängerung der Pfingstferien bis zum 4. Juni.
2. Juni 1885. Benachrichtigung, dass durch Erlass des Herrn Unterrichtsministers die
Errichtung eines pädagogischen Seminars in Cassel angeordnet sei. 3*


