Aufsatz 
Einige Sätze über die Raumcurve 3. Ordnung und die abwickelbare Fläche 3. Classe
Entstehung
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E.. Bekanntmachung

über den Beginn des neuen Schuljahrs und über die Bedingungen der Aufnahme in die Realschule.

1. Das neue Schuljahr nimmt seinen Anfang Donnerstag, den 1. April, Nachmittags 2 Uhr. An diesem Tage findet auch, von Morgens 8 Uhran, die Prüfung der neu eintretenden Schüler imRealschulgebäude Statt. Die Anmeldung neuer Schüler wünscht der Unterzeichnete in dem Realschulgebäude während der Vormittagsstunden des 31. März entgegen zu nehmen.

2. In die beiden Classen der Vorschule werden Knaben von 6 bis 10 Jahren auf- genommen.*)

3. Um in die 5. Classe aufgenommen zu werden, ist es im Allgemeinen erforderlich, dass der Knabe 10 Jahre alt ist. Es wird aber von uns gewünscht, dass der Eintritt in unsere An- stalt schon früher erfolge, da in unserer Vorschule, wie man aus Seite 30 dieses Pro- grammes ersehen kann, der wirkliche Anfang unseres Lehrkursus gemacht wird. Da wir die gewichtigsten Gründe haben, bei der Aufnahme älterer Schüler sehr vorsichtig zu Werke zu gehen, so richten wir an die Eltern der hiesigen Stadt und Um- gegend die,Bitte, dass dieselben ihre Söhne unserer Anstalt so frühe wie nur möglich übergeben mögen. Auswärtige Eltern werden gut daran thun, ihre Söhne, wenn nicht früher, so doch wenigstens nach zurückgelegtem neunten Lebensjahre in unsere Anstalt eintreten zu lassen. Die Eliern hiesiger Stadt aber haben die Erfahrung gemacht, dass diejenigen Realschüler im All- gemeinen die sichersten Fortschritte machten, welche schon im 7. Lebensjahre in unsere Vor- schule aufgenommen wurden.

*) In Bezug auf den Zweck und die Aufgabe der Vorschule verweisen wir auf dasjenige, was im vor- jährigen Programm, Seite 7 bis 14, gesagt ist. Wir unterlassen es aber nicht, nochmals darauf hinzuweisen, dass auch in andern Städten unseres Landes die mit Realschulen verbundenen Vorschulen die Aufgabe der auf das Alter von 6 bis 10 Jahren berechneten höheren Privatknabeninstitute auf sich genommen haben, nämlich in Offen- bach, Alsfeld, Michelstadt und Bingen. Auch in Giessen hat man jüngst eine Vorschule mit der dortigen Realschule verbunden. Dasselbe geschieht in Friedberg. Auch viele andere höhere Lehranstalten der verschieden- sten deutschen Länder wollen das so wichtige Alter vom 6. bis 10. Jahre nicht missen. In früheren Programmen haben wir eine Anzahl von Vorbereitungsclassen verschiedener Städte Deutschlands aufgezählt. Genaueres bei Wiese, das höhere Schulwesen in Preussen, Abschnitt III.(S. 50 S. 410) und in Mushackes Schulkalender für das Jahr 1869. Für die hiesigen Verhältnisse fügen wir auch diesmal die Bemerkung hinzu, dass z. B. die preussische Unter- richtsordnung für die Realschulen ausdrücklich es empfiehlt, mit Realschulen Vorschulen zu verbinden, welche, wenn möglich, zwei Classen haben sollen. Wir sagen dies, damit man erkenne, dass solche Vorschulen zu höheren Lehr- anstalten eine wesentlich andere Aufgabe haben, als die elementaren städtischen Schulen. Wir wiederholen hier Wieses Worte:Die Eloementarschulen verfolgen in der Regel eine wesentlich andere Aufgabe, als die Schüler für die unterste Stufe höherer Schulen vorzubilden und sind desshalb, zumal bei über- füllten Classen, keineswegs immer im Stande, Knaben im 10. Lebensjahre mit den vorerwähnten Kenntnissen und Fertigkeiten zu entlassen. Es sind deshalb, um zur Erlernung der erforderlichen Elementarkenntnisse in derselben Anstalt Gelegenheit zu geben, in neuerer Zeit mit vielen Gymnasien und Räallshranstalten Vorschulen von 1, 2 und mehr Classen verbunden worden.(S. Wiese, das höhere Schulwesen in Preussen,$. 31.)