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O B f R-CLASS E.
Deutsch. 1 Stunde wöchentlich. Aufsätze(alle 3 Wochen) und freie Vorträge. Themata der Aufsätze: Welche Rücksichten sollen uns bei der Wahl des Berufes leiten?— Die Eltern Hermann's in Göthe'’s Hermann und Dorothea.— Charakteristik des 16. Jahr- hunderts.— Die wesentlichsten Bedingungen für das Gelingen eines Fabrikunternehmens(Klassenarbeit). Ueber den Werth der Zeit.— Weisheit ist, zu den besten Zwecken die besten Mittel wählen.— Die wichtigsten Erfindungen der Neuzeit in ihrer Bedeutung für das Leben(Prüfungsarbeit).—
Deutsche Literatur und Literaturgeschichte. 2 Stunden wöchentlich. Von der Mitte des 18. Jahrhnnderts bis auf die Gegen- wart, mit entsprechender Lectüre im Lesebuche. Ausserdem wurden prosaische Stücke von Schiller und Göthe, insbesondere Buch 7 und 8 aus»Wahrheit und Dichtung- gelesen.
Geschichte. 2 Stunden wöchentlich. Uebersicht über die neuere Geschichte und cursorischeé Wiederholung der alten und mittleren Geschichte.
Französisch und französische Literatur. 5 Stunden wöchent- lich. Wiederholung der ganzen Grammatik nach Noël et Chapsal. Stylübungen. Uebersicht über die franz. Literatur von ihren An- fängen bis zum Ausgange des 18. Jahrhunderts.
Englisch und englische Literatur. 5 Stunden wöchentlich. Englische Literatur-Geschichte in ihren Hauptmomenten bis au's Ende des 18. Jahrhunderts. Gelesen und erklärt wurde Shakespeares Hamlet; Milton's L'Allegro, de Penseroso und Comus. Verschiedenes aus Angus's»Hand-book of specimens of English Literature.⸗
Ferner wurden zahlrciche Stylübungen vorgenommen und Auf- sätze ethischen und ästhätischen Inhalts in englischer Sprache aus- gearbeitet.
Volkswirthschaftslehre. 2 Stunden wöchentlich. Volkswirth- schaftliche Ansichten im Alterthume, im Mittelalter und in der Neu- zeit. Ueber Socialismus und Communismus.
Handelslehre. 1 Stunde wöchentlich. Die Banken. Versicherungs- wesen. Spedition und Frachtwesen. Handelsbräuche. Handelspolitik.
Handelsrecht. 3 Stunden wöchentlich. Die allgemeine deutsche Handelsgesetzgebung mit Ausschluss des Seerechts.
Wechselrecht. 1 Stunde wöchentlich. Die allgemeine deutsche Wechselordnung.


