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Dienſtag, den 12. April 1870.
Vormittags 7 ¾— 12 Uhr. Nachmittags 2 ½— 5 Uhr. Choral. 2 ½— 3 Latein III. Pabſt. 8— 81⁄½ Religion II—V. Götz. 3— 3 ½ Griechiſch III. Pabſt. 8 ½— 9 Deutſch V. Heuſel. 3 ½— 4 Mathematik III. Weihrich. 9— 91 ½ Rechnen V. Diehl. 4— 4 ½ Franzöſiſch III. Heiß. 9 ½— 10 Franzöſiſch V. Zimmer. 4 ½— 5 Geſchichte III. Weckerling. 10— 10 ½ Latein V. Pabſt. Choral.
10 ½— 11 Franzöſiſch IV. Heiß. 11— 11 ½ Mathematik IV. Diehl. 11 ½— 12 Naturgeſchichte IV. Weihrich.
Darauf erfolgt die Verkündigung der Ver⸗ ſetzungen im engeren Kreis der Schule.
E. Belkanntmachung über den Beginn des neuen Schuljahrs und über die Bedingungen der Auf⸗ nahme in die Realſchule.
1. Das neue Schuljahr nimmt ſeinen Anfang Montag den 25. April, Nachmittags 2 Uhr. An die⸗ ſem Tage findet auch, von Morgens 8 Uhr an, die Prüfung der neu eintretenden Schüler im Realſchulgebäude Statt. Die Anmeldungen neuer Schüler wünſcht der Unterzeichnete in dem Realſchulgebäude während der Vormittagsſtunden des 23. April entgegen zu nehmen.
2. In die beiden Claſſen der Vorſchule werden Knaben von 6 bis 10 Jahren aufgenommen.*) Wir machen darauf aufmerkſam, daß Schüler, welche in der zweiten Vorklaſſe mit dem Erlernen des Leſens und Schreibens ꝛc. beginnen ſollen, nur zu Oſtern, nicht im Herbſte angenommen werden. Wir rathen
*) In Bezug auf den Zweck und die Aufgabe der Vorſchule verweiſen wir auf dasjenige, was in frühe⸗ ren Programmen unſerer Anſtalt geſagt iſt. Wir unterlaſſen es aber nicht, wiederholt darauf hinzuweiſen, daß auch in anderen Städten unſeres Landes die mit Realſchulen verbundenen Vorſchulen die Aufgabe der auf das Alter von 6 bis 10 Jahren berechneten höheren Knabenſchulen übernommen haben, nämlich in Offenbach, Alsfeld, Michelſtadt und Bingen. Auch in Gießen und Friedberg hat man Vorſchulen mit den dortigen Realſchulen verbunden. Auch viele andere höhere Lehranſtalten der verſchiedenſten deutſchen Länder wollen das ſo wichtige Alter vom 6. bis 10. Jahre nicht miſſen. In früheren Programmen haben wir eine Anzahl von Vorbereitungsclaſſen ver⸗ ſchiedener Städte Deutſchlands aufgezählt. Für die hieſigen Verhältniſſe fügen wir auch diesmal die Bemerkung hinzu, daß z. B. die preußiſche Unterrichtsordnung für die Realſchulen ausdrücklich es empfiehlt, mit Realſchulen Vorſchulen zu verbinden, welche, wenn möglich, zwei Claſſen haben ſollen. Wir ſagen dies, damit man erkenne, daß ſolche Vorſchulen zu höheren Lehranſtalten eine weſentlich andere Aufgabe haben, als die elementaren ſtädtiſchen Schulen. Wir wiederholen hier Wieſe's Worte:„Die Elementarſchulen verfolgen in der Regel eine weſentlich andere Auf⸗ gabe, als die Schüler für die unterſte Stufe höherer Schulen vorzubilden und ſind deßhalb, zu⸗ mal bei überfüllten Claſſen, keineswegs immer im Stande, Knaben im 10. Lebensjahre mit den vorerwähnten Kennt⸗ niſſen und Fertigkeiten zu entlaſſen. Es ſind deßhalb, um zur Erlernung der erforderlichen Elementarkenntniſſe in derſeben Anſtalt Gelegenheit zu geben, in neuerer Zeit mit vielen Gymnaſien und Reallehranſtalten Vorſchulen von 1, 2 und mehr Claſſen verbunden worden.“(S. Wieſe, das höhere Schulweſen in Preußen, I. S. 31.)


