Aufsatz 
Roger Ascham / Aug. Wallenfels
Entstehung
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Wirksamkeit trete. Es wird demzufolge mit Ostern d. J. in der obersten Klasse ein zweijähriger Kursus eingeführt, womit dann auch eine teilweise Erweiterung des Lehrstoffes verbunden ist. In den übrigen Abteilungen der Schule treten dagegen nur geringe Aenderungen ein.

Durch die Erhebung der Bürgerschule zu einer Realschule zweiter Ordnung bietet dieselbe in Zukunft ihren Schülern folgende Vorteile:.

Ein einjähriger erfolgreicher Besuch der Prima, also im Allgemeinen ein sechsjähriger Besuch der Anstalt, reicht aus, um das Zeugnis für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militär- dienst zu bekommen. Während aber bisher dieses Zeugnis nur durch eine Abgangsprüfung erlangt wurde, kann jetzt die Lehrerconferenz einem Schüler, der die Prima mit Erfolg ein Jahr besucht und der sich gut betragen hat, das Zeugnis zur Erlangung des Berechtigungsscheines für einjährigen Dienst ausstellen. Man erwirbt also in der Realschule zweiter Ordnung dieses vielbegehrte Attest in derselben Zeit und in derselben Weise, wie in den Gymnasien und in den Realschulen erster Ordnung.

Durch vollständige Absolvirung der siebenklassigen Realschule erlangt dagegen der Schüler die Berechtigung zum FEintritt in die Oberklassen der reorganisierteu Gewerbeschulen und der neunklassigen Realschulen erster Ordnung ohne Latein, sowie zu den polytechnischen Schulen. Die Absolvirung unserer Anstalt gewährt ferner Zulassung zur Feldmesser- und Markscheiderprüfung, zum Civilsupernumerariat bei den Provinzialverwaltungen, zum Bureaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, sowie zum Militärintendanturdienst; zum höheren Postdienst kann man nur ausnahmsweise zugelassen werden. Der Eintritt in die Oberklassen der Realschulen erster Ordnung mit Latein, sowie die Zulassung zur Apotheker- prüfung nach einjährigem Besuche der Prima kann stattfinden, wenn man die nötigen Kenntnisse im Latein nachweist.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 13. April mit den Aufnahmeprüfungen von 7 Uhr frühe an.

Die Ammeldungen werden von dem Rektor im Schulgebäude(Oranienstrasse 7, Zimmer No. 18) am 9. und 10. April entgegengenommen; dabei ist 1) der Geburtsschein, 2) der Impfschein und bei 12 jährigen der Revaccinationsschein, 3) das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste Klasse(VI) können Knaben aufgenommen werden, welche:

1) das neunte Lebensjahr vollendet haben und

2) die erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können, nämlich: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift(deutsch und lateinisch); Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den drei Grundrechnungsarten; einige Bekanntschaft mit der Geschichte des alten und neuen Testamentes, sowie(bei evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen.

Die Zulassung in höhere Klassen hängt von einem diesen Klassen entsprechenden Kenntnisstand ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.

Das jährliche, in Quartalraten an die Stadtkasse praenumerando zahlbare Schulgeld beträgt für Klasse VI bis III: 72 Mark, für Klasse II und I: 90 Mark, mit Ermässigung auf und ½ der genannten Summen bei dem zweiten und dritten Bruder.