wenn derselbe aus Gusseisen besteht, dessen specifisches Gewicht 7,5 beträgt, und wenn die Sechseckseite 5 Centi- meter lang ist.
4. Trigonometrie: Wo und um wieviel Uhr geht die Sonne am kürzesten Tage in Berlin auf, wenn die geographische Breite dieser Stadt 52⁰0 30 17“ ist. 5. Arithmetik. Aus der Determinante S8X— 1, 11 x, 8 X 2 x 4. 5, 5 x+ 4, 2 x 5= 0 SX— 1, 11 x— 2, 8X 1 sollen die Werte von x ermittelt und die Richtigkeit der gefundenen Wurzeln durch Einsetzen in die Determi- nante nachgewiesen werden. 6. Rechnen: Berlin hat in Hamburg 4000 Mark zu fordern und abitriert, ob es besser sei zu 99 ½ zu trassieren, oder ob es sich von Hamburg direct zu 99 ⅛ remittieren, oder ob es sich Amsterdamer Papiere schicken lassen soll, wenn Amsterdam in Berlin 169,80 und in Hamburg 170 steht.
Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 20. Mai 1879, wodurch mitgeteilt wurde, dass die besondere Anordnung einer Schulfeier an dem Tage der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin unterbleibe, da es bei der allgemein hervortretenden freien und freudigen Teilnahme für die Feier einer besonderen Anregung für die Schule nicht bedürfe.
2. Anfrage des Herrn Unterrichtsministers vom 22. Juli 1879 über die Art und Weise, wie bis- her das Reformationsfest an der Anstalt gefeiert worden, und welche Abänderung in Beziehung hierauf wünschenswert sei.
3. Der Herr Unterrichtsminister teilt durch eine Verfügung vom 29. Juli das Gutachten der König- lichen technischen Deputation für Gewerbe mit, wonach es zweckmässig ist für Herstellung dokumentarischer Schriftstücke eine Gallustinte zu benutzen; dass dagegen die Anilintinten für diesen Zweck unzulässig erscheinen.
4. In einem Reskripte vom 25. October 1879 teilt das Königliche Provinzialschulkollegium die Ergebnisse der letzten Revision der Anstalt durch den Herrn Provinzialschulrat Dr. Rumpel mit und spricht sich anerkennend über die Leistungen der höheren Bürgerschule aus.
5. Mitteilung des Herrn Unterrichtsministers vom 30. November 1879 die einheitliche Publi- kation der Protokolle der Direktoren-Konferenzen betreffend.
6. Nach Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 24. November 1879 ist zur Uebernahme des Schiedmannsamtes von Seiten eines Lehrers der Anstalt die Genehmigung des Kuratoriums der Schule einzuholen.
7. Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 14. December 1879 betreffend die genaue Einhaltung der Termine für die periodisch zu erstattenden Berichte, sowie in Bezug auf die dabei zu beachtende Form.
8. Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 30. December 1879, wodurch die höhere Bürger- schule als Realschule zweiter Ordnung anerkannt wird. Zugleich wird mitgeteilt, dass der Herr Reichs- kanzler ersucht werden wird, die neue Anstalt in dem Verzeichnis der zur Ausstellung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Anstalten an betreffender Stelle aufzunehmen.
9. In einer Verfügung, vom 12. Januar d. J. bringt der Herr Unterrichtsminister, unter Hin- weis auf das im Januarheft des Centralblattes für die Unterrichtsverwaltung befindliche Verzeichnis der


