Aufsatz 
Bestimmungstabellen der zur Flora Nassau's gehörenden Pflanzengattungen
Entstehung
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Die Aufnahme in die Vorbereitungsſchule geſchieht Donnerstag den 1. Mai, Morgens 9 Uhr, im Locale der Anſtalt.

Die Aufnahmeprüfung für die höhere Bürgerſchule beginnt Montag den 5. Mai, Morgens 7 Uhr, im Marktſchullocale. Die Anmeldungen zu beiden Schulen haben ent⸗ weder durch die Eltern perſönlich oder in glaubhafter Weiſe ſchriftlich, unter gleichzeitiger Beibringung des Geburtsſcheines und der bisherigen Schulzeugniſſe, bei dem Rector(Schwalbacherſtraße No. 29) zu geſchehen.

In die unterſte Vorbereitungsklaſſe(Kl. X.) können Kinder, die 6 Jahre alt ſind oder es vor Ende 1862 werden, eintreten. Das jährtiche Schulgeld beträgt für die Eltern, welche einen Sohn ſchicken, 20 fl., für einen zweiten 13 fl. 20 kr., für jeden folgenden 10 fl., vorausgeſetzt, daß dieſelben gleichzeitig die Vorbereitungsſchule oder auch dieſe und die höhere Bürgerſchule beſuchen. Diejenigen Schüler der Vorbereitungsſchule, welche in der oberſten Klaſſe derſelben zur Verſetzung reif befunden worden ſind, können ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerſchule eintreten, haben ſich aber natür⸗ lich zu dieſem Eintritte, wie alle anderen, zuvor anzumelden. Wir machen ausdrücklich darauf auf⸗ merkſam, daß Eltern, welche ihre Kinder ſpäter für die höhere Bürgerſchule beſtimmen wollen, dieſelben womöglich gleich mit dem ſechsten Jahre in die Vorbereitungsſchule eintreten laſſen mögen. In die höheren Klaſſen der Vorbereitungsſchule werden die Angemeldeten, nach vorheriger Prüfung, ihrem Kenntnißſtand entſprechend, eingereiht.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaffe der höheren Bürgerſchule(Kl. VI.) find folgende Vorkennt⸗ niſſe erforderlich:

1) Geläufiges mechaniſches Leſen von deutſcher und lateiniſcher Schrift; die Fähigkeit, ein ge⸗ leſenes oder vorerzähltes leichtes Stück wieder zu erzählen und ohne auffällige Fehler gegen Orthographie und Interpunktion in einfachen Sätzen niederzuſchreiben; Kenntniß der Haupt⸗ wortarten, der Eaſus, Hauptzeiten, des Subjekts und Prädikates.

2) Mündliche und ſchriftliche Fertigkeit in den 4 Species mit unbenannten Zahlen.

3) Leſerliches und regelmäßiges Schreiben deutfcher und lateiniſcher Schrift.

Zur Aufnahme in eine Klaſſe der höheren Bürgerſchule berechtigt ein den Schülern dieſer Klaſſe entſprechender Kenntnißſtand, der durch eine Prüfung ermittelt wird.

Die Lehrbücher werden den Schülern nach iheer Aufnahme bekannt gemacht.

Für Schüler, welche es bedürfen oder wünſchen, werden Arbeitsſtunden unentgeltlich ge⸗ halten.

Um etwaigen Mißverſtändniſſen oder falſchen Urtheilen vorzubeugen, bemerke ich, daß in die bei⸗ den oberen Klaſſen(Kl. II. und Kl. I.) für dieſelbe genügend vorgebildete Schüler, wie bisher, aufge⸗ nommen werden, um eine höhere ſprachliche und ſachliche Vorbildung für jeden demnächſt zu ergreifenden kaufmänniſchen oder gewerblichen Beruf zu erlangen.

Der Rector iſt gerne bereit, auswärtigen Eltern jede weitere wünſchenswerthe Auskunft zu geben.

Da manche auswärtige und einheimiſche Eltern, die den Beſuch einer öffentlichen Schule für ihre Kinder vorziehen, dieſe doch auch andererſeits nicht nur einer ſorgſamen körperlichen Pflege und er⸗ ziehenden Obhut anvertraut ſehen möchten, ſondern auch insbeſondere eine angemeſſene und förderliche Leitung ihrer Schularbeiten wünſchen, und ferner ein Gewicht darauf legen, daß auch außerhalb der Schulſtunden der praktiſche Gebrauch der franzöſiſchen und engliſchen Sprache geübt werde, ſo iſt es mir erfreulich, mittheilen zu können, daß ein Lehrer der höheren Bürgerſchule, Herr Reallehrer Dillmann, es unternommen hat, unterſtützt von einem franzöſiſchen Hilfslehrer, allen denen, welche entweder als