III. Bekanntmachungen.
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1. Das Schuljahr 1906/07 beginnt Montag, den 23. April 1906
2. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete Dienstag, den 3. April, vormittags von 9— 12 Uhr und nachmittags von 2 5 Uhr in seinem Amtszimmer im Hauptgebäude der Schule(ebener Erde) entgegen.
Beim Eintritt in die Schule sind der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, ein Abgangszeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.
In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. September l. J. das 6. Lebensjahr vollenden.
Der Eintritt in das Lehrerinnen-Seminar kann nur denjenigen gestattet werden, die bis zum 30. September des laufenden Jahres das 16. Lebensjahr vollenden.— Die Selekta(= Ia) gewährt auch Hospitantinnen Aufnahme, d. h. solchen Schülerinnen, die nach freier Wahl nur an einzelnen Unterrichtsstunden teilnehmen.
3. Das Schulgeld beträgt für die Klassen 10—7 jährlich Mk. 66;
„„„„»„ 6—4„„ 84;
.„„„„„ 3— Ia„„ 120. Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule oder das Seminar, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.— Seminaristinnen haben für ihre Ausbildung jährlich Mk. 160 zu zahlen, Nichthessinnen 180 Mk
4. Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.—
5. Die Vergünstigung der Schulgeldbefreiung oder'ermässigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muss sie in einer an das Kuratorium zu richtenden Eingabe jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(jedenfalls vor dem 1. Mai), er- beten werden.
6. Im Interesse solcher Schülerinnen, die aus der Volksschule in unsere Anstalt überzutreten beab- sichtigen, machen wir darauf aufmerksam, dass dieser Wechsel am geeignetsten nach Ablauf des dritten bezw. vor Beginn des vierten Schuljahres vorgenommen wird. Mit dem 4. Schul- jahre beginnt der französische Unterricht. Wer also für den UÜbertritt aus der einen in die andere Schule einen späteren Zeitpunkt wählt, muss entweder durch Privatstunden im Fran-
zösischen sich beiarbeiten oder kann nicht in die seinem Alter entsprechende Klasse aufgenommen werden.
Mainz, den 31. März 1906. Die Direktion des Grossherzoglichen Lehrerinnen-Seminars und der Höheren Mädchenschule.
Dr. Roemheld.


