effentliche Prüfung der höheren Bürgerschule.
Dienstag, den 26. März, vormittags 8 Uhr, Eröffnung der Prüfung.
Tertia: Religion bis 8 ½ Uhr Pfarrer Woll. Englisch bis 9 Uhr 1 Reallehrer Dute. Physik bis 9 ½ Uhr Dr. Hempfing.
Sexta: Lateinisch bis 10 Uhr. Naturgeschichte bis 10 ½ Uhrd Keallehrer Leimbach. Secunda: Lateinisch bis 11 Uhr Candidat Wagner. (eventuell Französisch Reallehrer Keller). Kaufm. Rechnen bis 11 ½ Uhr Dr. Hempfing. Mathemat. Geogr. bis 12 Uhr Reallehrer Kramm.
Nachmittags 2 Uhr.
Quinta: Rechnen bis 2 ½ Uhr Reallehrer Kramm. Französisch bis 3 Uhr— Reallehrer Keller.
Quarta: Geschichte bis 3 ½ Uhr Reallehrer Dute. Geographie bis 4 Uhr Reallehrer Keller.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlussworte der Prüfung von dem Rector.
Bekanntmachung der Versetzung und Einhändigung der Zeugnisse.
Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.
Die Prüfung im Turnen findet für die II. Abtheilung von 5 bis 5 ½ Uhr, für die I. Abtheilung von 5 q¼ bis 6 Uhr in der Turnhalle statt.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerstag, den 11. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugniss ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr von dem ÜUnterzeichneten entgegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 10. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerschule statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Classe erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläu- figkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntniss der Redetheile; eine leser- liche und reine Handschrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzu- schreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzeu(siehe den Lehrplan S. 25). Wenn daher auswärtige Eltern beabsich- tigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in die hiesige Realschule und zwar in eine höhere als die letzte Classe eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass sich ihre Söhne einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerschule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen
gratis verabfolgt.. Der Rector der höheren Bürgerschule:
Dr. Hempfing.


