VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Das Jubiläumsstipendium Abt. I bezog wie bisher der Obersecundaner L. Weisbecker, Abt. 2 der Ober- primaner H. Baer. Der Fonds der letztgenannten Abteilung vermehrte sich durch den Uberschuss aus dem Verkauf der lat. Phrasenhefte, dem Ertrag des Schülerkonzertes und durch eine dankenswerte Gabe von 12 Mk. seitens der Frau Dr. Jonas aus Frankfurt bei der Aufnahme ihres Sohnes in das Gymnasium. Die Zinsen des Pels'schen Legates fanden statutengemässe Verwendung durch Ankauf von Schulbüchern für die Bibliotheca pauperum. Diese erhielt ausserdem einen erfreulichen Zuwachs durch Geschenke von abgehenden Schülern. Neben dem Danke für diese Gaben bringe ich auch hier die herzliche Bitte zum Ausdruck, dass die Schüler in Zukunft bei ihrem Abgang noch mehr als seither der edelen Absichten des Stifters gedenken und ihnen durch Zuwendung ihrer gut erhaltenen Schulbücher an die bezeichnete Bibliothek nach ihren Kräften Unterstützung leihen mögen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Öffentliche Prüfung.
Freitag den 23. März. Vorm. 8— 9 Prima: Sophocles: der Direktor— Geschichte: Dr. Wolff. „ 9— 10 Ober-Secunda: Livius: Dr. Wackermann— Deutsch: Eitel. „ 10—11 Unter-Secunda: Livius: Dr. Wolff— Mathem.: Krause. „ 11— 12 Quarta: Cornel: Dr. Peters— Mathem.: Kromm. Nachm. 3—4(Quinta: Lateinisch: Wenning— Rechnen: Henkel. „ 4— 5 Sexta: Lateinisch: Schmitz— Geographie: Schaub.
Sonnabend den 24. März. Vorm. 9— 10 Ober-Tertia: Caesar und Geographie: Dr. Endemanu. „ 10— 11 Unter-Tertia: Caesar: Menkel— Geographie: Schaub.
Das neue Schuljahr wird Montag den 9. April, morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler eröffnet werden. Bei der Anmeldung derselben, welche vom 4.— 7. April morgens von 10— 12 Uhr in dem Gymnasialgebäude oder schriftlich entgegengenommen wird, sind vorzulegen der Geburtsschein, ein Impfschein(bei zurückgelegtem 12. Lehensjahre ein Wiederimpf- schein) und Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Diejenigen Schüler, welche eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungsmässiges Abgangszeugnis beibringen. Die Wahl der Wohnung oder Pension unterliegt der Genehmigung des Direktors.
„Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mk., das Schulgeld für die Schüler aller Klassen pro Quartal 25 Mk.(Vgl. die betr. Verf. oben S. 40.)
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