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Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerschule.
Dienstag, den 27. März, vormittags 9 Uhr.
Eröffnung der Prüfung-
Choral:„Mache Dich, mein Geist, bereit etc.“ Gebet.
Quarta: Religion bis 9 ½ Uhr Herr Wolff. Lateinisch bis 10 Uhr„ Schäfer.
Tertia: Mathematik bis 10 q½ Uhr„ v. Cölln. Naturgesch. bis 11 UDhr„ Hempfing.
Sexta: Lateinisch bis 11 ½ Uhr„ Leimbach. Geographie bis 12 Uhr„ Wachsmuth.
Nachmittags 2 Uhr. 5 Quinta: Französisch bis 2 ½ Uhr Herr Wachsmuth. Geschichte bis 3 Uhr.„(Dute. 16
Secunda: Lateinisch bis 3 ½ Uhr„ Schäfer. Geographie bis 4 Uhr„ Leimbach.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlussworte der Prüfung und Entlassung der Abiturienten von dem Rector.
Choral:„Lobet den Herrn, den mächtigen König der Ehren etc.“
Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerstag, den 13. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugniss Fru letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 12. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerschule statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Ge- läufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntniss der Redetheile; eine leser- liche und reine Handschrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzu- schreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprächen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kennt- nisse im Lateinischen besitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabsichtigen, dass ihre Söhne erst späser als mit dem zehnten Lebensjahre in die hiesige Realschule und zwar in eine höhere als die letzte Klasse eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass sich ihre Söhne einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerschule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Fehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.
Der Rector der höheren Bürgerschule: Dr. Hempfing.


