der lateinischen Schrift. Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre der deutschen Sprache, Fertigkeit im Zergliedern einfacher bekleideter Sätze. Bekanntschaft mit den Regeln der Rechtschreibung und richtige Anwendung derselben beim Dictandoschreiben. c) Uebung in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Von einem fremden Gymnasium kommende Schüler haben sich mit dem Tauf- oder Geburtsschein und mit dem mit der Abgangsclausel versehenenletzten Semestralzeugnis auszuweisen.
Schüler, welche der Anstalt schon angehörten, haben bei der Anmeldung ihres Wiedereintrittes das gehörig ausgefüllte Nati- onale in zwei Exemplaren vorzulegen.
Die neu eintretenden Schüler haben eine Aufnalmstase von 2 fl. 10 kr. ö. W., außerdem alle Schüler den Lehrmittelbeitrag von 1 fl. zu entrichten.
Vom nächsten Schuljahre an beträgt das Schulgeld für die Schüler sämmtlicher Classen halbjährig 15 fl. und ist in den ersten 6 Wochen eines jeden Semesters zu entrichten. Zur Zahlung des Schulgeldes ist jeder öffentliche Schüler, wofern er nicht hiervon ordnungsmäßig befreit ist, und, ohne Ausnahme, jeder eingeschriebene Privatist, sowie jeder außerordentliche Schüler verpflichtet.
Oeffentlichen Schülern kann die Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes gewährt werden, wenn sie im letzten Semester in Be- ziehung auf sittliches Betragen und Fleiß eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenscala erhalten haben, und ihr Studienerfolg mindestens mit der ersten allgemeinen Fortgangsclasse bezeichnet worden ist.
Das Mittellosigkeits- oder Armutszeugnis darf nicht über ein Jahr alt sein und ist stempelfrei.
Johann Stöckl.
Gerade vor Schluss der Drucklegung des Programmes wird dem Berichterstatter die freudige Nachricht zutheil, dass Herr Anton Kybast, f. e. Oberingenieur, ein warmer Freund und Gonner der Anstalt, in hochherziger Weise zur Unterstützung armer, würdiger Schüler 200 fl. spendete.


