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5. Aus der Mathematik: a) Folgende Gleichung ist aufzulösen: T 2 † 1/106·357— 3·7 /hf06·357+ 2.1= O. b) Wie lange kann einem Capi- tale von 100.000 fl., welches zu 4% Zins auf Zins angelegt ist, am Ende eines jeden Jahres der Betrag von 5000 fl. entnommen werden, damit es, wenn es nach der in Frage stehenden Zeit zu 5% angelegt wird, und jährlich 4000 fl. entnommen werden, nach 15 Jahren vollständig aufgezehrt ist? c) Wie groß ist die Höhe eines unzugänglichen Ob- jectes A B, wenn die unter 2⁰ geneigte Standlinie C D, deren Verlän- gerung B D durch den Fußpunkt des Objectes geht, eine Länge von 87˙6 pesitzt und die von den Endpunkten der Standlinie aus gemessenen Elevationswinkel bezüglich 50⁰ 18 10“ und 26⁰ 25 20“ betragen? d) Eine Ellipse, welche durch die Gleichung 4+—= 1 bestimmt ist, wird von einer Parabel, welche die Gleichung hat:„2=c 5a, geschnitten. Wie groß sind die beiden dadurch entstehenden Flächentheile der Ellipse?
6. Aus dem Böhmischen:„Pokud a kde Buͤh ti ziti poveli,
Bud véren vlasti, vire, p̃iteli!“ — J. Ev. Purkynò.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung, welche am 27. Juli beginnen
wird, wird im nächstjährigen Programme veröffentlicht werden.
G. Wichtigere Verordnungen der h. Unterrichts- behörden.
U. Min. 28. Nov. 1885, Z. 22131.— L. S. R. 7. Dec. 1885, Nr. 10116. Der 19. November als der Tag des Allerhöchsten Namensfestes Ihrer Majestät der Kaiserin hat fortan als Ferialtag zu gelten.
U. Min. 16. Dec. 1885, Z. 23324.— L. S. R. 2. Jänner 1886, Nr. 10504. Bis zum 1. Mai 1886 sind die Schülerbibliotheken zu revidieren, ob nicht Bücher vorhanden sind, welche in patriotischer, religiöser oder sittlicher Richtung Bedenken erregen.
U. Min. 2. Jänner 1886, Z. 85.— L. S. R. 12. Jänner 1886, Nr. 93. Instructionen, betreffend: 1. die Verlegung des Unterrichtes in der I. Classe in der Zeit vom 15. October bis Ende März von 8 Uhr auf 9 Uhr, 2. die Zeit der Aufnahmsprüfungen zum Eintritte in die I. Classe, 3. die Zeit der Aufnahme in höhere Classen, die Wiederholungsprü- fungen und die Eröffnung des Schuljahres, 4. die Zeit der mündlichen Maturitätsprüfungen in Wien, 5. Bestimmungen über die Abhaltung der mündlichen Maturitätsprüfungen.
U. Min. 26. Jänner 1886, Z. 1512.— L. S. R. 1. Febr. 1886, N. 758. Die Location der Schüler hat fortan zu unterbleiben.


