Aufsatz 
Kleine Beiträge zur Geschichte der Chatten
Entstehung
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9.

Mk.

Französisch. 12. Plötz-Kares, Sprachlehre......... 1,30 Englisch. 13. Gesenius, Llementarbuch, Teil............... 2,40 Geschichte. 14. Herbst, Historisches Hilfsbuch, II......... 1,80 I. R..... 1. 1. S.... 1,20

Geographie. 15. Debes, Schulatlas....................... 5,00 Mathematik. 16. Uth-Franz, Leitfaden der Planimetrie............... 1,80 17. Schlömilch, Logarithmen....................... 1,30

18. Lieber und Lühmann, Leitfaden, III............... 1,70

Physik. 19. Sumpf, Physik, Ausgabe A..................... 3,50 Gesang. 20. Sering, Chorbuch....................... 1,80

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II. Auswahl aus den Verfügungen.

Ministerial-Verfügung vom 29. Juni 1900, U. II. 11545. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, Cassel, 15. Juli 1900, J.-Nr. S. 5044:

Vom Schuljahre 1901/702 ab hören die bisherigen Michaelis- klassen allmählich auf und an ihrer Stelle wird von Ostern 1902 ab neben den bereits vorhandenen Osterklassen eine zweite Reihe von Osterklassen allmählich ins Leben treten.

Es wird demnach im laufenden Jahre zum letzten Mal eine Michaelis-Sexta zu bilden sein. Zu Michaelis 1901 ist kein neuer Kursus der Sexta zu beginnen. Zu Ostern 1902 sind zwei parallele Oster-Sexten zu eröffnen und von da ab beizubehalten.

Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 30. Juli 1900:

Dr. Homburg wird zum Oberlehrer ernannt. Allerhöchste Ordre vom 8. Oktober 1900:

Prof. Dr. Nagel erhält den Rang der Räte 4. Klasse. Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 3. Februar 1900, J.-Nr. S. 630:

Prof. Manns wird an Stelle des zum Direktor in Neumünster berufenen Oberlehrers Dr. Schmitt zur Leistung von Aushülfe inden Direktorial- geschäften bestimmt.

Verfügung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 1. Februar 1900, U. I. Nr. 21, U. II.:

Die in Freiburg in der Schweiz zurückgelegten Studien- Semester kommen für die Zulassung zum geistlichen Amt und zu staatlichen oder akademischen Prüfungen in keinem Falle

zur Anrechnung.

3. Verfügung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten

vom 16. März 1900, U. II. Nr. 513: Genehmigt die Einführung von: Kaegi, Kurzgefasste griechische Schulgrammatik, und Kaegi, UÜbungsbuch, Teil I und II, sowie Neubauer, Lehrbuch der Geschichte, Teil Tund II.