Aufsatz 
Die planimetrische Konstruktionsaufgabe im Gymnasialunterricht / Vogt
Entstehung
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V. Schluss des Schuljahres.

Oeffentliche Prüfung

im Klassenzimmer der Herbstsexta. Donnerstag den 12. August, Nachmittags von 3 Uhr ab: Die Herbstklassen der Vorschule.

Freitag 13. Vormittags 8 III und IV. Nachmittags 2 VI und VI. Samstag 14. Vormittags 8 1 und II.

VI. Anfang des neuen Schuljahres.

Das neue Schuljahr wird Montag den 20. September, Vormittags 8 Uhr, eröffnet. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden am 18. und 19. September von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein und dem Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten Anstalt ist bei der Anmeldung auch der Impfschein und, wenn der Schüler das zwölfte Lebensjahr überschritten hat, eine Bescheinigung über die erfolgte Wiederimpfung vorzulegen. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und falls sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.

Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit der Direktion so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist.

Anmeldungen für das mit dem Gymnasium verbundene Pensionat sind spätestens bis zum 15. September an den Vorsteher desselben, Herrn Gymnasiallehrer Weihrich, zu richten. Der jährliche Pensionspreis beträgt 1000 Mark, wovon gering bemittelten würdigen Schülern ein Nachlass bewilligt werden kann. Die näheren Be- stimmungen über die Einrichtung des Pensionats und die der Anmeldung beizufügenden Papiere werden auf Ver- langen mitgeteilt.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums; Menge.