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H. Magdeburger Publikationen.
Während die erſten Berichte der Gießener und Jenaer Profeſſoren bereits 1614 in Magdeburg gedruckt worden waren(ſ. o. Nr. 6. 15), gab 1621 der Aufenthalt des R. in dieſer Stadt Veranlaſſung zu der Veröffentlichung nicht nur der erwähnten Berichte(Nr. 17. 8), ſondern auch von Luthers Trewhertziger Vermahnung.. Sampt etlichen Sprüchen auß andern ſeinen Schrifften(Nr. 20), dem Gießener Nachberichte(Nr. 20) und Werdenhagens Wolmeinender Erinnerung (Nr. 20). Über den Inhalt dieſer letzteren vgl. Leben ꝛc. des R. III, S. 9 f. Außerdem erſchienen daſelbſt in demſelben Jahre 86) 1621.— Außſchreiben, Eines Ehrn Veſten Raths! dero Stadt Magdeburgk, HERRN WOLFGANGI]
RATICHIII Didacticam oder LehrArt betreffende.][xylogr. Stadtwappenbild] Magdeburg, Gedruckt bey Wendelin Pohln, M. DC. XXj.— Sign.: Aiij-Biij.— 16 S.(incl. Titel) 40.— In Weimar und Wolfenbüttel.— Die Ausgabe der Gießener und Jenaer Berichte Nr. 17 und 8 iſt eigentlich nur ein Anhang dieſes Druckes, jedoch mit beſonderer Signatur.
Inhalt: 1. S. 3— 11: das in der zweiten dälſte des Juli, vielleicht auch erſt im Anfange des Auguſt 1621 erlaſſene Ausſchreiben des Rates(Vgl. Leben ꝛc. des R. S. 8 f.); 2. von S. 12 an die dem R. unter dem 2. Nov. 1620 erteilte„Concelsion oder Befreyung.“ Vgl. Leben ꝛc. des R. III, S. 7 ff.
87) 1621. Etliche Eigenſchafften der Nennwörter, Vornennwörter, Sprechwörter vnd Sprechnennwörter, nach den Abweichungen vnd verEnderungen zu der Lehrart Ralichi. Zu Magdeburg, gedruckt bey Wendellin Pohlen. 1621.— 12 S. 40.
88) 1621.— Kliquot affectiones Nominum, Pronominum, Verborum, et Participiorum: secundum Declinationes et conjugationes ad didacticam Ratichii. Magdeburg, Wendelin Pohl. 1621.
12 S. 4⁰.— Die beiden zuletzt genannten Drucke ſind nach der genauen Beſchreibung ihres Inhaltes, welche ſich in in
der Allgem. Bibliothek für das Schul⸗ und Erziehungsweſen. Nördlingen VII, 2. 1779. S. 333—337 findet, nichts als Nachdrucke der von R. ſeinen Allgemeinen Sprachlehren beigefügten Paradigmen. Vgl. Nr. 38— 43.
Auch der Druck eines„Leſe Büchleins für die Angehende Jugend zu der LehrArt Ratichij“ war in Magde⸗ burg vorbereitet; ob derſelbe erſchienen iſt, iſt unbekannt. 89) 1622.— Sigism. Evenius ließ 1622 in Magdeburg drucken: Wolfgangi Ratichii Revers: Wegen der von Ihm an dem Hochfürſtl. Sachſen⸗Weimarſchen u. Hochfürſtl. Anhalt⸗ Köthenſchen dof angegebenen, aber ſchlecht ausgeführten Lehr⸗Kunſt. Vgl. Leben ꝛc. des R. III, S. 26.
J. Schwarzburg⸗Rudolſtadter Publikationen.
Daß R. während ſeines Aufenthaltes im Schwarzburg⸗Rudolſtadtſchen einzelne Bücher zu ſeiner Lehrart für die von ihm in Rudolſtadt eingerichtete Schule hat drucken laſſen, unterliegt keinem Zweifel; jedoch hat ſich bis jetzt noch kein Exemplar derſelben aufgefunden. Es waren dieſe Bücher folgende(Vgl. Leben ꝛc. des R. IV, S. 18.):
90) Leſebüchlein.
91) Luthers kleiner Katechismus. 92) Der Pſalter.
93) Spruchbüchlein.
K. Lehrbücher zur Didaktik des Ratichius, welche nicht zum Druck gelangt ſind.
Von denjenigen Lehrbüchern zur Didaktik, welche von R. ſelbſt oder unter ſeiner Anleitung und Aufſicht von ſeinen Kollaboranten ſeit ſeinem Abzuge von Cöthen ausgearbeitet und entweder vollſtändig oder beinahe druckfertig geſtellt worden waren, bewahrt die Bibliothek zu Gotha eine große Anzahl. über dieſelben hat Joh. Müller in Kehrs Pädagog. Blättern, Bd. VII. 1877, S. 267— 289. 584— 616 und Bd. IX. 1880, S. 69— 80. 156—168. 485—508 einen ſorgfältigen Bericht erſtattet, auch einzelne Proben aus einigen derſelben zum Abdruck gebracht. Auf dieſem Berichte beruht die folgende Zuſammenſtellung, bei welcher jedoch nur diejenigen Schriften aufgeführt werden, welche wirklich zur Veröffentlichung beſtimmt geweſen zu ſein ſcheinen*).
*) Eine beſondere Aufführung finden dagegen alle diejenigen Manuſkripte nicht, welche nur als Kollektaneen oder als Vorarbeiten zu betrachten ſind, wie:„Regiſter Aller Lehren, ſo in der wahren Glaubens⸗Natur⸗ vnd Sachen Harmony Auß der 8 Schrift, Natur vnd Sprachen genommen find⸗(von R. Hand. Vgl. Müller a. a. O. VII, S. 272. Nr. 4.); „Bericht Vom Judicio oder Vrtheilen Diſcursweiſe geſtellet.“(Vgl. Müller a. a. O. VII, S. 272. Nr. 5.);„Kurtzer Wedwweier Wie man eine Schlußrede formieren, vnd die, ſo nicht rechtmeßig formieret iſt, vermerken könne(Vgl. Mi ler
. O. VII, S. 273. Nr. 9.);„Institutio de Methodo et Ordine(Vorarbeit zu Nr. 112. Vgl. Müller a. a. O.


