Aufsatz 
De Gaii Sallustii Crispi vita, moribus ac scriptis / Michael Vogel
Entstehung
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VI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anstalt.

Das neue Schuljahr beginnt am 1. Oktober 1857. Die Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium finden unter Vorlegung des Geburtsscheines und Schulzeugnisses in der ersten und letzten Ferienwoche und zwar am 14., 15., 16. Aug., am 28., 29., 30. Sept. von 9 bis 1 Uhr statt. Als Normaljahr bei der Aufnahme neuer Schüler gilt

für die VIII. Klasse das zurückgelegte 10. Lebensjahr, VII. 7 11. u. s. W.

Diejenigen, welche in die VIII. Klasse eintreten wollen, müssen die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Orthographie des Deutschen und Gewandtheit im Aussprechen und Anschreiben grösserer Zahlenverbindungen, so wie vollständige Kenntniss der vier Grundrechnungen in ganzen unbenannten und benannten Zahlen besitzen.