VI. Mitteilungen
an die Schüler und an deren Eltern.
Die Schluſsprüfung findet in folgender Ordnung statt: Freitag den 27. März: 8— 9 Unr: Sexta B. 9-— 10„ Sexta A. 10⸗-11„ Quinta. 114 12„ Quarta. 2— 3 ½„ UntertertiaA. u. B. 3 ½— 5, Obertertia A. u. B.
Samstag den 28. März: 8— 9 Uhr: Untersekunda. 9— 10„ Obersekunda. 10—11„ Unterprima. Die Entlassung der Abiturienten wird sich an die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs anschlieſsen. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 16. April Aufnahmeprüfung der neu zugehenden Schüler. Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 31. März zu bewerkstelligen. ist Zeugnis iiber den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das
morgens 7 Uhr mit der
Bei denselben
12. Lebensjahr überschritten haben, auch Revaccinationsschein vorzulegen. Bezüglich der Zuweisung der für die 3 untersten Klassen der beiden Anstalten, welche
nach demselben Lehrplane unterrichtet werden, anzumeldenden Schüler hat das Kgl. Provinzial- Schulkollegium folgende Bestimmungen genehmigt:
1) diejenigen Schüler aus Wiesbaden, für welche der Besuch des Realgymnasiums
gewünscht wird, werden ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, demselben zugewiesen.
2) von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen
Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche südlich von der Friedrich-
und Frankfurterstralse oder in einer derselben wohnen, im humanistischen Gym-
nasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffen-


