44
mAARn
Nachricht.
Das neue Schuljahr wird am Montag den 13. April d. J. eröffnet werden.
In Betreff des Schulgeldes wird daran erinnert, dasz dasselbe in Quartal-Raten voraus- bezahlt wird. Dasselbe ist durch Verfügung Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 12. August 1873 für Prima und Secunda auf 28, für Tertia und Quarta auf 24, für Quinta und Sexta auf 20 Thlr. jährlich festgesetzt worden. Wer das Gymnasium verläszt, hat das Schulgeld bis ein- schlieszlich des Quartals zu zahlen, in welchem er abgeht, bezw. ordnungsmäszig abgemeldet wird.
Nach einer Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Ministers vom 7. Januar d. J. ist bei der Aufnahme von Schülern, welche das zwölfte Jahr bereits überschritten haben, nicht bloss der Nachweis der ersten Impfung, sondern auch der stattgehabten Revaccination zu fordern.
Anmeldungen für das s. g. Silentium(tägliche Arbeitsstunde unter der Aufsicht eines
Gymnasiallehrers) müssen bei dem Director geschehen.
Cassel, den 23. März 1874. Der Königliche Gymnasial-Director: Dr. Gicddeon Vogt.


