Aufsatz 
Die Fläche, welche durch Rotation eines Kreises um eine beliebige Axe entsteht / von Uth
Entstehung
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36 3. Deklamation des Sextaners Auguſt Baur: Die Sieger, von J. N. Vogl. des Quintaners Karl Ackermann: Sehnſucht, von M. v. Schenkendorf. des Quartaners Nik. Hahn: Der Räuber und das Kruzifix, von R. Prutz. 14. Geſang: Lied für die Deutſchen in Lyon von F. Stolze, Muſik von Mendelsſohn⸗Bartholdy(Männerchor). 5. Deklamation des Untertertianers Anton Koch: Der Graf von Habsburg, von Fr. von Schiller. 1 des Obertertianers Paul Schuchert: Die Hohenſtaufen, von Weber. des Oberſekundaners Kaspar Lorey: Tod des Tiberius, von Em. Geibel. 6. Vortrag des Abiturienten Georg Wofff, an deſſen Schluß derſelbe im Namen der Abiturienten von der Schule Abſchied nehmen wird: Die hauptſächlichſten Folgen des dreißigjährigen Krieges für Deutſchland. 7. Geſang: Märznacht von L. Uhland, Muſik von C. Kreutzer(Männerchor). 8. Schlußworte des Direktors. Entlaſſung der Abiturienten. Verkündigung des Aſeenſus.

Zu geneigter Theilnahme an dieſen öffentlichen Schulakten beehrt ſich der Unterzeichnete die hohen Behör⸗ den, alle Freunde der Anſtalt, ſowie insbeſondere die Angehörigen der Schüler hierdurch ergebenſt einzuladen.

E. Zur Nachricht.

Das neue Schuljahr wird Mittwoch den 26. April, Vormittags 9 Uhr, im Prüfungsſaale mit Choral⸗ geſang und Gebet eröffnet werden.

Anmeldungen neuer Schüler iſt der Unterzeichnete an den beiden Tagen vorher in den Vormittags⸗ ſtunden von 101 oder Nachmittags von 4 6 entgegenzunehmen bereit. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 25. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.

Ich mache noch insbeſondere auf folgende Beſtimmungen aufmerkſam:

1. Zur Aufnahme in die Sexta iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen, logiſch richtigen Leſen ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Geſchichte mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler nachzuerzählen; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kennt⸗ niß bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.

2. Auswärtige Schüler haben vor ihrem Eintritte dem Direktor ihre Wohnung anzugeben und ſpäter bei jeder etwaigen Veränderung derſelben die Genehmigung ihres Ordinarius vorher einzuholen und dem Direktor Anzeige zu machen. Ein Wohnungswechſel muß unverzüglich vorgenommen werden, wenn es der Direktor oder der Ordinarius für nothwendig erachten.

3. Das Schulgeld iſt innerhalb eines von dem Direktor jedesmal feſtzuſetzenden Termines an den Rech⸗ nungsführer der Gymnaſialkaſſe vierteljährlich voraus zu bezahlen.

4. Jeder Schüler, welcher Privatunterricht ertheilt oder ſich ertheilen läßt, hat ſeinem Ordinarius und dem Direktor hiervon Anzeige zu machen.

Fulda, am 27. März 1865.

Dr. duard Goebel,

Direktor des Gymnaſiums.