Aufsatz 
Über die Grundlagen der Rechnung mit Quaternionen / von W. Unverzagt
Entstehung
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Mitteilung durch das Königliche Provinzialschulkollegium über einen Cirkularerlaſs des Herrn Ministers des Innern vom 14. Juni 1880, wodurch anempfohlen wird, nötigenfalls auch durch Erwirkung von Polizeiverfügungen dem Verbindungswesen der Schüler ent- gegenzutreten.

Eine Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 16. Juli 1880, machte auf das WerkAusgewählte deutsche Dichtungen erläutert von C. L. Leimbach als auf ein brauchbares Hilfsmittel beim Unterricht aufmerksam.

Durch ein Cirkularschreiben vom 24. Juni 1880 fordert das Königliche Provinzialschul- kollegium zu freiwilligen Beiträgen auf zur Bildung eines Fonds zur Unterstützung hilfsbe- dürftiger Töchter von unmittelbaren preuſsischen Civil-Staatsbeamten.

.Ein Cirkularerlass des Herrn Ministers der Unterrichtsangelegenheiten vom 16. August

giebt Aufklärung über das Wesen der Kaiser Wilhelms-Spende als Stiftung für Alters-, Renten- und Kapitalversicherung und fordert die Lehrer der höheren Anstalten auf, die edlen Zwecke dieser unter dem höchsten Protektorat Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen stehenden Anstalt fördern zu helfen.

Durch Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 10. September wurde der Anstalt ein Exemplar des Inventariums der Baudenkmäler des Reg.-Bezirks Wiesbaden zur Aufnahme in die Bibliothek überwiesen.

Eine Cirkularverfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 10. September 1880 macht Mitteilungen über die Statuten, das Reglement und den Geschäftsbetrieb des preufs. Beamten-Vereins in Hannover unter Hinweis auf die Vorteile die derselbe bietet.

Eine Cirkularverfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 28. September 1880 setzt die notwendigen und wünschenswerten Formen fest, die bei der Aufnahme neuer Schüler zu beachten sind.

Eine Cirkularverfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 27. September 1880 bestimmt, daſs die neueintretenden Kinder(von 6 Jahren), die vielleicht nicht des Sakramentes der Taufe teilhaftig geworden sind, doch den Religionsunterricht in dem christlichen Bekenntnis der Eltern erhalten sollen.

Durch eine Cirkularverfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 21. Januar 1881 werden die oro-hydrographische und die Eisenbahn-Wandkarte von Deutschland von Dr. H. Mohl, in neuer Bearbeitung von G. Keil, sowie die zoologische Wandkarte von Leuckart& Nitsche, und die palaeontologischen Wandtafeln von Zittel& Haushofer zur Verwendung beim Unterricht empfohlen.

Cirkularverfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 17. Februar 1881, wodurch Erläuterungen über die Statuten und den Geschäftsplan der Kaiser Wilhelms-Spende zur Kenntnis des Lehrer-Kollegiums gelangen.